unser Sohn besucht eine sehr kleine Grundschule, eine richtige Dorfschule.
Nun höre ich nicht zum ersten Mal, dass die Lehrer in den Pausen überhaupt keine Aufsicht führen, sondern sich ins Lehrerzimmer zurückziehen. Sie kommen nur, wenn Kinder in die Bäume klettern. Oder etwas Schlimmes passiert ist.
Wo ist geregelt, welche Pflichten die Lehrer haben (Aufsichtspflicht) ? Bundesland ist Schleswig-Holstein.
hab mal was gegoogelt. Vielleicht ist hier was hilfreiches bei. Zumindest ist dort eine Nummer angegeben, wo du dich informieren kannst, wer euch in diesem Punkt weiterhelfen kann.
Habe auch gelesen, dass in Schleswig-Holstein einige Schulen mit Kameras überwacht werden, um die Lehrkräfte zu „entlasten“ oder, dass ältere Schüler helfen. Aber ich denke, dass an einer Grundschule kein Schüler alt genug ist, um Konflikte zwischen anderen zu lösen.
Dein Link ist fast richtig. Allerdings ist mit "Schulaufsicht"nicht die Pausenaufsicht gemeint, sondern die Kontrollorgane von Schulen (also wie Schulen überprüft werden).
Dort sollte man sich §17 zu Gemüte führen, speziell Absatz 2: dort steht, dass Schüler während des Unterrichts und bei anderen SChulveranstaltungen von Lehrkräften oder Kräften, die im Zuge der Betreuung eingesetzt werden, beaufsichtig werden müssen.
Dort steht allerdings nichts, ob das durch den Blick durch ein Fenster gemacht werden kann oder nicht.
Ich kenne die Praxis aus Hessen: dort MUSS ein Lehrer anwesend sein. Die Pausenaufsicht muss sich auf dem Hof befinden. Und es müssen eigentlich immer zwei Lehrer sein, falls einer mal wegmuss (wegen erster Hilfe, z.B., NICHT ,weil er muss )
Es geht aus Deiner Schilderung nicht hervor, ob die Kinder gänzlich unbeaufsichtigt sind. Es müssen nämlich nicht zwingend Lehrer die Aufsicht ausüben, es können auch Hilfskräfte die Aufsicht leisten.
Vielleicht solltest Du in dieser Richtung nachforschen:
Fragestellung sollte lauten:
Sind die Kinder adäquat beaufsichtigt?
und nicht:
Was machen die Lehrer in der Pause?
Nicolle
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