Pausengestaltung

kann ein arbeitgeber vorschreiben wo ein arbeitnehmer seine gesetzliche pause verbringt?

Hallo

kann ein arbeitgeber vorschreiben wo ein arbeitnehmer seine
gesetzliche pause verbringt?

So pauschal gefragt: Nein.

Zitat aus dem Urteil des BAG 9 AZR 139/08

http://lexetius.com/2009,3669

RD 33:

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Ruhepausen iSd. Arbeitszeitrechts Unterbrechungen der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung dienen. Es muss sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Zeit verbringen will. Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG 17. Juli 2008 - 6 AZR 602/ 07 - Rn. 22, AP BMT-G-O § 4 Nr. 1; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/ 01 - zu I 3 b aa der Gründe mwN, BAGE 103, 197).

Gruß,
LeoLo

Hallo,
er darf nicht bestimmen, wo der AN seine Pause verbringt, aber er darf bestimmen wo er sie NICHT verbringen darf.

Viele Grüße

Hallo,

Hallo,

er darf bestimmen wo er sie NICHT verbringen darf.

Hä ? Was soll das denn ? Wie kommst Du denn auf diese schräge Logik ?

Viele Grüße

&Tschüß
wolfgang

Hallo,
ein AG kann bestimmen, dass die AN, die gerade Pause haben, ihre Pause nicht in den Arbeitsräumen verbringen, da sie u.U. Kunden oder das Personal, was nicht pausiert bei der Arbeit stört.

Viele Grüße

Hi,

ein AG kann bestimmen, dass die AN, die gerade Pause haben,
ihre Pause nicht in den Arbeitsräumen verbringen, da sie u.U.
Kunden oder das Personal, was nicht pausiert bei der Arbeit
stört.

Ergänzend - unter „stören“ versteht manch ein Arbeitgeber schon, das Verspeisen der mitgebrachten und in der Mikrowelle erwärmten Knoblauch-Spaghetti am Arbeitsplatz im Grossraumbüro *g*

Und natürlich muss auch ein eventuell gesundheitsgefährdendes Umfeld (irgendwelche chemischen Bädern) verlassen werden - sei es aus Vernunftsgründen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben :wink:

Aber wie so üblich, so allgemein kann man die Frage des Ursprungsposters nicht beantworten.

*wink*

Petzi

Hallo Wolfgang,

er darf bestimmen wo er sie NICHT verbringen darf.

Hä ? Was soll das denn ? Wie kommst Du denn auf diese schräge
Logik ?

wenn man das Stichwort „Raucherpause“ des UP anschaut, dann gibt es auch die Möglichkeit, das Rauchen innerhalb des Betriebsgebäudes aus Gründen des Gesundheitsschutzes der nichtrauchenden Kollegen zu untersagen.

Somit wird festgelegt, wo eine Raucherpause NICHT gemacht werden darf.

Gruß, Karin

Hallo

er darf bestimmen wo er sie NICHT verbringen darf.

(…)

wenn man das Stichwort „Raucherpause“ des UP anschaut, dann
gibt es auch die Möglichkeit, das Rauchen innerhalb des
Betriebsgebäudes aus Gründen des Gesundheitsschutzes der
nichtrauchenden Kollegen zu untersagen.

Somit wird festgelegt, wo eine Raucherpause NICHT gemacht
werden darf.

Dennoch bleibt diese pauschale Aussage von Chili Käse und der Einwand von Wolfgang ist korrekt. Ein Verbot, die Pause beim ALDI um die Ecke zu verbringen wäre recht wirkungslos. Auch, ob der AN die Pause in der Firma verbingen darf oder nicht, unterliegt nicht immer nur dem Gutdünken des AG.

Gruß,
LeoLo