Pausenregelung an Bildschirmarbeitsplätzen

Hallo,

bei uns herrscht Unklarheit, wie das mit den Pausen geht.

Es geht in meiner beispielhaften Anfrage um Bildschirmarbeitsplätze, im Grunde gibt es nur wenig Möglichkeiten, die Arbeit so umzugestalten, dass man nicht den ganzen Tag auf den Bildschirm guckt.

Gefunden habe ich Hinweise darauf, dass bei solchen Arbeiten jede Stunde eine Kurzpause eingelegt werden soll. Das ist aber eine Bildschirmarbeitsverordnung. Ist das jetzt (wie) ein Gesetz?

Unter Berufung darauf gehen x Arbeitnehmer alle ein bis zwei Stunden zum Klönen und Kaffeetrinken. Der Arbeitgeber besteht auf „Ausstempeln“, was aber von diversen Arbeitnehmern nicht gemacht wird, es wird sich halt auf diese Bildschirmarbeitsverordnung bezogen.

Bis zu meinen Googlesuchen bin ich davon ausgegangen, dass der ARbeitgeber zwar Pausen gewähren muss, diese aber nicht zur Arbeitszeit gehören (Sprich, dass der Stempelwunsch nur fair ist).

Danke und viele Grüße
Monroe

Hallo

Die angesprochenen Pausen sind Pausen von der Arbeit am Bildschirm. Es handelt sich dabei um Arbeitszeit. Aber es sind auch keine Kaffee-und-Kuchen-Pausen, sonst stünde das im Kaffee-und-Kuchen-Gesetz (KuKG). Steht es aber nicht. Der AN kann während der Pause Akten abheften, telefonieren, kopieren, usw… Wenn die AN also ein Käffchen schlürfen und ein nettes Pläuschchen halten wollen und der AG da nichts gegen hat, kann er im Gegenzug selbstverständlich darauf bestehen, daß die AN ausstempeln. Oder arbeiten…

Gruß,
LeoLo

Hoi.

Hier wird so einiges zum Thema Bildschirmarbeit erklärt. Auf S.21 findest du was zum Thema Pausen.
www.vbg.de/imperia/md/content/produkte/spschriften/b…

Aber wie schon gesagt wurde: das Pausen gemacht werden müssen, ist geregelt, aber wie das mit den Pausen/Unterbrechungen gehandhabt wird, entscheidet immernoch der Arbeitgeber allein.

ciao
Garrett