Hallo,
bei uns herrscht Unklarheit, wie das mit den Pausen geht.
Es geht in meiner beispielhaften Anfrage um Bildschirmarbeitsplätze, im Grunde gibt es nur wenig Möglichkeiten, die Arbeit so umzugestalten, dass man nicht den ganzen Tag auf den Bildschirm guckt.
Gefunden habe ich Hinweise darauf, dass bei solchen Arbeiten jede Stunde eine Kurzpause eingelegt werden soll. Das ist aber eine Bildschirmarbeitsverordnung. Ist das jetzt (wie) ein Gesetz?
Unter Berufung darauf gehen x Arbeitnehmer alle ein bis zwei Stunden zum Klönen und Kaffeetrinken. Der Arbeitgeber besteht auf „Ausstempeln“, was aber von diversen Arbeitnehmern nicht gemacht wird, es wird sich halt auf diese Bildschirmarbeitsverordnung bezogen.
Bis zu meinen Googlesuchen bin ich davon ausgegangen, dass der ARbeitgeber zwar Pausen gewähren muss, diese aber nicht zur Arbeitszeit gehören (Sprich, dass der Stempelwunsch nur fair ist).
Danke und viele Grüße
Monroe