Pausenregelung Arbeitszeit unter 6 Stunden

Hallo.
Arbeitszeit täglich nur 5,5 Stunden.

Trotzdem ist in meinem Dienstplan eine feste Pause eingebaut.
So dass ich gezwungen bin diese zu machen und erst nach 6 Stunden nach Hause gehen kann statt nach 5,5Stunden.

Darf der Arbeitgeber einfach so eine Pause in den Dienstplan einbauen, obwohl ich unter 6 Stunden arbeite?

Danke

Hallo Tom,
leider weiß ich nicht, ob dein Arbeitgeber tarifgebunden ist.
Im öffentlichen Dienst gilt: eine Pause ist erst bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden rechtlich geregelt.
MfG nitsrek

Hallo Tom
Nach dem Arbeitszeitgesetz muss man nach 6h Arbeit eine Pause machen
Das heißt aber nicht, dass vorher keine erlaubt ist.
Ein Betriebsrat wäre hier hilfreich, der könnte diese o.g. Arbeitszeit ablehnen!
Ohne hat der AG freie Hand per Direktionsrecht
Gruß Helmut

Hallo Tom,
hier noch ein kleiner Zusatz von mir. Das sollte auch gelten, wenn dein AG nicht tarifgebunden ist:
siehe Arbeitszeitgesetz

§4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Ich hoffe, das hilft dir weiter. ? nitsrek

Hallo,
wenn man unter 18 Jahre ist: ja!

Ansonsten könnte man sagen, nein ! Aber im Arbeitsvertrag kann diese Pause vereinbart worden sein.

Wenn nicht, dann könnte in einem betrieblichen Tarifvertrag eine Pause vereinbart worden sein.
Wenn es einen Betriebsrat/ Personalrat gibt, sollte man sich an diesen wenden und das Problem mit dessen Hilfe angehen.

Ist beides nicht geschehen, also weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag solch eine Abmachung verschriftlicht worden, dann sollte man mit dem Vorgesetzten/ Chef/ Arbeitgeber sprechen.

Schwierig ist es, wenn man in einem festen Rhythmus, in dem andere Arbeitskollegen verankert sind, zur Pause „gezwungen“ wird, weil eben die anderen bei einem 8- Stunden- Tag eine Pause einlegen " dürfen" und diese gerade fällig ist (man vielleicht alleine gar nicht weiterarbeiten könnte). Hier wird eine allgemeine Pause sicher nicht wegen eines Einzelnen geändert warden können.

Sollte gar nichts von diesen Beispielen zutreffen, dann bitte den Fall noch einmal genauer schildern.

MfG

M.W.

Hallo Guten Tag,

ich würde sagen - er darf. Die Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine Mussregelung - also nach 6 Stunden muss die erste Pause genommen werden. Wenn aber aufgrund der Tätigkeit aus Arbeitgebersicht kürzere Pausenabstände angezeigt sind, so kann man sich diese sicherlich mal erklären lassen, rechtlich aber nicht dagegen vorgehen.

Freundliche Grüße

A.Walther

Hallo.
Komme gerade aus dem Urlaub, deshalb die späte Antwort.
Das eine ist das Arbeitszeitgesetz. Danach muss nach 6h eine Pause eingelegt werden.
Damit kenne ich mich aus.

Das andere ist die Regelung Arbeitnehmer/-geber.
Damit kenne ich mich nicht aus, vermute aber, dass es erlaubt ist.

Vielleicht weiß der Betriebsrat Bescheid?
Hoffe geholfen zu haben!
MfG
Feinkostmusik

Das ArbZG schreibt eine Pflicht von 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden vor. Andere Pausenregelungen sind möglich, bedürfen aber einer Betriebs-/Dienstvereinbarung. Diese hätte schon bei der Einstellung vorgelegt werden müssen. Also nach einer solchen fragen und die dortige Regelung nachsehen.
Gruß
Fritjof