hallo experten
wenn ein kraftfahrer nach geltendem recht seine pause in einer woche 2 mal auf 10 stunden verkürzt hat , darf er dann noch einmal auf 10 stunden verkürzen oder muß er den rest der woche 11 stunden pause machen ??? bei verkürzung auf 9 stunden ist es mir klar , daß man dann nicht mehr verkürzen darf , aber es steht nirgendwo , wie es bei 10 stunden aussieht.
danke für eure antworten , ich erwarte hier auch keine rechtsberatung , sondern nur eine kleine hilfestellung .
gruß
dietmar
hallo experten
wenn ein kraftfahrer nach geltendem recht
Welches „geltende Recht“ ? Tarifvertrag oder spezialgesetzliche Regelung ?
seine pause in einer
woche 2 mal auf 10 stunden verkürzt hat ,
Meinst Du wirklich Pause oder nicht eher Ruhezeit ?
darf er dann noch
einmal auf 10 stunden verkürzen oder muß er den rest der woche
11 stunden pause machen ???
Keine Ahnung, solange die Begrifflichkeit nicht exakt geklärt ist.
gruß
dietmar
&Tschüß
Wolfgang
Er meint wohl die Ruhezeiten!