Pausenregelung bei Teilzeitbeschäftigung

Bei einem Unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter) wird bei einer Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden pro Woche verlangt, dass man 6,5 Stunden pro Tag (5 Tagewoche) arbeitet – also eine Mittagspause von 30 Minuten dranhängen muss, egal ob man diese Pause nimmt oder nicht. Ist es nicht so, dass erst ab 6 Stunden Arbeitszeit und länger eine Pausenregelung in Kraft tritt? Muss nicht auch der Mitarbeiter mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden auch nur glatte 30 Stunden anwesend sein (abgesehen von evtl. Überstunden)? Arbeitszeit im Moment ist von 7:00 Uhr bis 13:30 also 6,5 Stunden. Falls es keine gesetzliche Muss-Bestimmung bzgl. der Mittagspause gibt, wäre die Arbeitszeit ja dann nur von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr … ist dies so richtig?

Vielen Dank für Antworten J !!!

Hallo,

Arbeitszeit im Moment
ist von 7:00 Uhr bis 13:30 also 6,5 Stunden. Falls es keine
gesetzliche Muss-Bestimmung bzgl. der Mittagspause gibt, wäre
die Arbeitszeit ja dann nur von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr … ist
dies so richtig?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Mindestvorgaben und Grenzen der Arbeitszeit (Pausen, Ruhezeiten usw.). Die Lage der Arbeitszeit kann der AG so mit dem AN vereinbaren wie er das möchte bzw. wie ers braucht … und das ist hier geschehen.
Oder seh ich was falsch?

MfG

Hallo

Kann die Pause denn im Laufe des Arbeitstages genommen werden oder nicht?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

theoretisch kann die Pause genommen werden, aber praktisch wird sie meistens nicht genommen …

Grüße, Liselotte

Hallo

Kann die Pause denn im Laufe des Arbeitstages genommen werden
oder nicht?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

im Arbeitsvertrag wird keine feste Zeit für die 30 Stunden genannt, genauso wenig wird etwas zur Pausenregelung ausgesagt. Die Arbeitszeit 7:00 bis 13:30 wurde von dem Mitarbeiter selbst so geregelt, weil er bisher dachte, dass eine 30minütige Mittagspause auch bei verkürzter Arbeitszeit gilt … und im Arbeitsgesetzt steht, dass ein AN maximal 6 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten darf. Da der Mitarbeiter aber sowieso nur 6 Stunden pro Tag arbeitet und danach nach Hause geht, dürfte doch eigentlich die gesetztlich geregelte Mittagspause hier nicht greifen … oder seh ich dies falsch ??

Vielen Dank für die Antworten,

Grüße, Liselotte

Hallo,

Arbeitszeit im Moment
ist von 7:00 Uhr bis 13:30 also 6,5 Stunden. Falls es keine
gesetzliche Muss-Bestimmung bzgl. der Mittagspause gibt, wäre
die Arbeitszeit ja dann nur von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr … ist
dies so richtig?

Das Arbeitszeitgesetz regelt die Mindestvorgaben und Grenzen
der Arbeitszeit (Pausen, Ruhezeiten usw.). Die Lage der
Arbeitszeit kann der AG so mit dem AN vereinbaren wie er das
möchte bzw. wie ers braucht … und das ist hier geschehen.
Oder seh ich was falsch?

MfG

Hallo,

dürfte doch eigentlich die gesetztlich geregelte
Mittagspause hier nicht greifen … oder seh ich dies falsch?

Nö, das siehst du richtig. Aber vorher hast du es ganz anders dargestellt. Zumindest konnte man es so missverstehen als wenn die Zeit als Arbeitszeit vom AG so festgelegt wäre.

Zitat von dir dazu:

Arbeitszeit im Moment
ist von 7:00 Uhr bis 13:30

MfG

… vielen Dank !!! … da sind ja jetzt ne Menge Überstunden angefallen *grins*

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