Pausenregelung bei unverhergesehenen Mehrarbeit

Hallo Forum,

ich stelle mir gerade Frage, und weis nicht so recht, wie ich sie beantworten soll: Wie werden Pausenzeiten gehändelt, wenn ich vorher nicht weis, wie lange ich heute arbeiten werde?

Angenommen:
Ich beginne meine Arbeit um 8:30 Uhr, die reguläre Arbeitszeit beträgt 7:48, mit 30 Min. Pause also 8:18 Anwesenheit. Somit endet mein Arbeitstag um 16:48 Uhr.

Jetzt kommt um 16:45 Uhr ein Anruf: Produktionssystem ausgefallen.
Für die Entstörung brauche ich bis 18:00 Uhr. Damit hab ich mehr als 9 Stunden gearbeitet, und die Zeiterfassung berechnet mir 45 Min. Pause - die ich ja gar nicht hatte.

Kenn hier jemand eine (gerichtliche) Entscheidung, wie mit Pausenzeiten zu verfahren ist, wenn die tatsächliche Arbeitszeit vorher nicht bekannt ist?

Danke & Gruß,

Klaus

Hallo Forum,

Guten Morgen

ich stelle mir gerade Frage, und weis nicht so recht, wie ich
sie beantworten soll: Wie werden Pausenzeiten gehändelt, wenn
ich vorher nicht weis, wie lange ich heute arbeiten werde?

ist in dem Betrieb ein BR vorhanden, wäre dieses ein klassischer Fall für eine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Pausenzeiten.

Angenommen:
Ich beginne meine Arbeit um 8:30 Uhr, die reguläre Arbeitszeit
beträgt 7:48, mit 30 Min. Pause also 8:18 Anwesenheit. Somit
endet mein Arbeitstag um 16:48 Uhr.
Jetzt kommt um 16:45 Uhr ein Anruf: Produktionssystem
ausgefallen.
Für die Entstörung brauche ich bis 18:00 Uhr. Damit hab ich
mehr als 9 Stunden gearbeitet,

Nicht richtig. In diesem Beispiel wären exakt 9 Stunden gearbeitet worden und eine 30 minütige Pause noch konform mit dem ARbZG § 4. Eine 45 minütige Pause ist erst ab einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden vorgeschrieben…

und die Zeiterfassung berechnet
mir 45 Min. Pause - die ich ja gar nicht hatte.

das dürfte die Zeiterfassung erst ab einer Arbeitszeit von mind. 9:01 Std.

Kenn hier jemand eine (gerichtliche) Entscheidung, wie mit
Pausenzeiten zu verfahren ist, wenn die tatsächliche
Arbeitszeit vorher nicht bekannt ist?

Aus eigener Erfahrung im Pflegedienst, wo es auch mal vorkommen konnte, dass unvorhergesehen länger gearbeitet werden musste (z. B. Notfälle auf der Station, fehlende Ablösung), gab es eine, oben angesprochene Regelung per Betriebsvereinbarung, dass in dem Moment, wo feststand dass die Arbeit verlängert werden muss und voraussichtlich (!) über 9 Std Arbeitszeit herauskommen, eine weitere 15 minütige Pause genommen werden muss…
War es nicht möglich eine weitere Pause zu nehmen (z. B. eben wegen eines Notfalls), dann wurde die komplette Arbeitszeit bezahlt, dieses musste dann manuell durch den Vorgesetzten im Zeiterfassungssystem geändert werden.
Die Berechnng als komplette Arbeitszeit wurde aus diversen Urteilen zu Pausenzeiten abgeleitet…
Finde auf die schnelle gerade nur eine Zusammenfasung des von mir beschriebenen Sachverhalts mit verweisen auf die Entscheidungen.
http://www.pwg-seminare.de/index.php?article_id=65
Sind zwar explecit nur auf Sachverhalte im Pflegedienst, würde so aus dem Bauchgefühl heraus meinen, dass dieses auch in dem von Dir beschriebenen fiktiven Sachverhalt anzuwenden wäre…

Danke & Gruß,

Gruß
MG

Klaus