Hallo liebe Wissenden,
erst einmal allen hier ein gesundes und frohes neues Jahr.
Ich hab eine Frage, bei der ich ganz gern mal die Meinung anderer gehört hätte bevor ich sie anderweitig anbringe. (ich hoffe ich formulier sie jetzt richtig, damit sie nicht wieder gelöscht wird)
Angenommen, in einem Unternehmen wurde jetzt zum 1.1.08 dieses tolle neue Nichraucherschutzgesetz durchgesetzt. Will heißen, es darf nirgendwo im Haus mehr geraucht werden. Vorher galt die Cafeteria noch als einzige „Raucherinsel“.
Auch wenn ich diese Hetzjagd auf Raucher nach amerikanischem Vorbild persönlich bestenfalls für überzogen halte, muss man sich ja halt dem beugen. Was solls.
)
Es wurde in diesem fiktivem Unternehmen allerdings auch beschlossen, das man während seiner Pausenzeiten die Freiflächen auf dem Firmengelände zum rauchen nutzen darf. Will man außerhalb seiner obligatorischen Pausen dem Tabakgenuss frönen, muss man sich (unter dem Deckmantel der Gleichbehandlung zu Nichtrauchern) dazu am Zeiterfassungsgerät ausloggen.
Die obligatorischen Pausen (15min Frühstück, 30min Mittag) werden nicht separat am Zeiterfassungsgerät erfasst, sondern pauschal abgezogen. Egal wie lange man tatsächlich pausiert.
Nehmen wir nun mal weiter an, viele Kollegen (Raucher oder Nichtraucher) würden gerade in den Nachmittagsstunden die Cafeteria für eine Kaffeepause nutzen. Auch hier muss sich dazu niemand „ausstempeln“. Dies Verhalten würde mit dem Hintergrund ein gutes Betriebsklima zu schaffen geduldet.
Wäre dieses Vorgehen nicht sehr inkonsequent? Als Raucher würde man dem „rauchfreiem Kaffeetrinker“ durchaus benachteiligt fühlen.
Gibt es eine Vorschrift/Richtlinie ect. die in solchen Fällen ein transparenteres Vorgehen beschreibt? Bzw……ist es wirklich rechtlich sicher das man sich für seine Raucherpausen ausstempeln müsste, wogegen man innerhalb seiner Arbeitszeit z.B. unbestimmte Zeit auf Toilette verbringen darf?
Ich möchte hier einfach nur die grundsätzliche Gleichberechtigung verstehen und bitte bitte keine Diskussion über rauchen und nicht rauchen führen. Ich weiß selber dass es ungesund ist. *g
LG Ronny
Ach Gottchen, jetzt soll über die Hintertür der Gleichbehandlung die Einschränkung durch das Rauchverbot wieder ausgeglichen werden.
Ich als Nichtraucher finde, dass nun endlich wieder Fairness herrscht. Meine rauchenden Kollegen haben sich 2-5 x pro Tag eine 5-10 minütige Zigarettenpause gegönnt. Ich als Nichtraucher hatte eine solche Ausrede nicht und habe durchgearbeitet.
Wer als AN außerhalb der Pausenzeiten und ohne Anrechnung auf die Pausenzeiten die Arbeit unterbricht, handelt schlicht vertragswidrig. Ob das für einen Kaffee oder eine Zigarette ist, ist unerheblich. Wer Pause macht, muss diese auch von der Arbeitszeit abziehen, es sei denn, der AG duldet regelmäßige Kurzunterbrechungen. Dann aber im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle.
Gruß
Jens
Hallo,
Die gesetzlichen Pausen werden doch gewährt und ein gesetzliches Recht auf [zusätzliche] Raucher- oder zusätzliche Kaffe-Pausen gibts nicht. Also kann der AG mit den zusätzlichen Pausen verfahren wie er will. Vermutlich wird die „Gerechtigkeit“ für die Raucher dann im Endeffekt auch nicht so aussehen (wenn sie es überhaupt durchsetzen), dass sie nicht ausloggen müssen, sondern dass sich die Nachmittags-Cafeteria-Kaffetrinker auch ausloggen müssen, worüber diese sicher sehr beglückt sein werden.
MfG
Hallo!
Bis jetzt war es doch (zumindest in den meisten Betrieben) so, dass die Raucher die gesetzlichen Rauchpausen nehmen durften, während Nichtraucher keinen Anspruch auf eine Pause hatten.
Und den Nichtrauchern hat kein Maulen geholfen.
Mit welcher Begründung wollen sich Raucher jetzt gegen ein bisschen ausgleichende Gerechtigkeit wehren???
Hanna
Hallo!
Bis jetzt war es doch (zumindest in den meisten Betrieben) so,
dass die Raucher die gesetzlichen Rauchpausen nehmen durften,
während Nichtraucher keinen Anspruch auf eine Pause hatten.
Gesetzliche Rauchpausen? Wo gibt’s denn sowas?
Grüße
Schmidti
Hallo!
In Ö!
Nachdem ich das hier gelesen habe, glaub ich das sogar fast…
http://www.talkteria.de/forum/topic-8214.html
Grüße
Schmidti
Hallo Schmiedti!
Vor Jahren ist mal wer wegen des Rauchens zu Gericht gezogen, und dann gabs ein Urteil zu Gunsten des rauchenden Angestellten (aber nicht in der höchsten Instanz, glaube ich).
Seither sind die Chefs in den meisten Betrieben nicht mehr so streng, und in der Umgangssprache heißt das dann „gesetzliche Rauchpause“.
Der Bäcker ist halt die Ausnahme, aber sogar der hat eingelenkt (vielleicht hat sein Anwalt ihn darauf hingewiesen, dass der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist, weil es schon einen Präzedenzfall gibt).
Hanna