Pausenregelung nach den Maschinen ausgelegt

Guten Tag,ich arbeite in einem Unternehmen als Maschineneinrichter.Wir haben dort 4 Maschinen an denen wir arbeiten.Da wir eine Arbeitszeit von 8 Std. haben, steht uns eine Pause von 45 Minuten zu.
Bis vor kurzem konnten wir unsere Pausenzeiten selbst bestimmen wann wir sie nehmen wollten. Seit einigen Tagen schreibt uns der Arbeitgeber unsere Pausenzeiten vor.Das Problem ist aber ,daß die Pausenzeiten nach den Maschinen ausgelegt sind und man nicht immer fest an einer Maschine arbeitet.
z.B Maschine 1 : mittag 11.45 Uhr
Maschine 2 : Mittag 12.15 Uhr …u.s.w.
Nun meine Frage : ist es rechtens das ich meine Pausenzeiten täglich ändern muss, nur weil an einer anderen Maschine arbeite als gestern z.B ??

Hallo,
ich kann dazu keine Auskunft geben.
Rechtsauskuenfte duerfen nur von Anwaelten
erteilt werden. Evtl. kann das aber auch jemand
von der Gewerkschaft.
Freundlichen Gruss
R. Dehoust

Derartige Regelungen sind mir bekannt, auch in anderen Betrieben. Es geht wohl hier wie immer um kosten. Jedoch weis ich auch das die Menschen essen wann Sie Hunger haben. Obwohl ja dort nicht gegessen werden soll.
Nur Mittags zu Frühstücken hält auf Dauer auch niemand aus.
Ein Offenes Wort an den Arbeitgeber kann Wunder bewirken. Viel Erfolg

hallo…genau kenne ich mich da nicht aus…ich empfehle das du dich bei der gerkschaft erkundigst,die können dir sicher eine verbindliche antwort geben…lg

Hallo, mein Lieber !
Es gibt bestimmte Berufsgruppen und Fachberufe (wie typischerweise auch Maschineneinrichter und Produktionsmitarbeiter) in denen es üblich (bzw. notwendig) ist, für die Ermöglichung von Pausen eine Produktionslinie/-Straße/-Maschinengruppe herunterzufahren und zu stoppen. Meist ist es allein aus technischen Gründen nicht möglich mehrere Anlagen gleichzeitig runter- / bzw. hochzufahren.
Dein Problem ist also leider berutstypisch, genauso wie es für nen Bäcker berufstypisch ist, dass er sehr früh aufstehn muß und es in der Backstube sehr warm ist.
Mein Tip: Versuch doch einfach mal mit Deinem Vorgesetzten (oder nem Kolegen) zu sprechen, ob es nicht einrichtbar wäre, eine Woche oder einen Monat an ein und der selben Maschine zu bleiben.
Einen Rechtsanspruch darauf hast Du aber leider nicht,
wie der Bäcker auch nicht auf ne kühle Backstube.
Das sind Sachen, die bei der Bewerbung um einen bestimmten Beruf als selbstverständlich klar vorausgesetzt werden, es sei denn: In Deinem Arbeitsvertrag steht z.B. drinn:
Mittagspause täglich 11.45 bis 12.30 Uhr.
Sorry ! Viele Grüße, Peer.