Ein Arbeitnehmer arbeitet in Früh- und Spätschicht.
Frühschicht: 6:30-14:30 Uhr (Pause nach 6 Std. von 12.30-13.00 Uhr).
Spätschicht: 12:30-20.30 Uhr (neue Pause soll schon von 14.00-14.30 Uhr sein).
Nach Dienstbeginn sind erst 1,5 Stunden vergangen. Bisher war die Pause erst nach 4 Stunden und völlig ok (Anrufbeantworter in Pause eingeschaltet). Grund hierfür ist, dass die jeweilige Person der Früh- und Spätschicht anwesend sind und somit der Anrufbeantworter nicht eingeschaltet werden muß.
Ist dies zulässig?
Vielen Dank für die Antwort!!!