Pausenregelung

Ein Arbeitnehmer arbeitet in Früh- und Spätschicht.

Frühschicht: 6:30-14:30 Uhr (Pause nach 6 Std. von 12.30-13.00 Uhr).

Spätschicht: 12:30-20.30 Uhr (neue Pause soll schon von 14.00-14.30 Uhr sein).

Nach Dienstbeginn sind erst 1,5 Stunden vergangen. Bisher war die Pause erst nach 4 Stunden und völlig ok (Anrufbeantworter in Pause eingeschaltet). Grund hierfür ist, dass die jeweilige Person der Früh- und Spätschicht anwesend sind und somit der Anrufbeantworter nicht eingeschaltet werden muß.

Ist dies zulässig?

Vielen Dank für die Antwort!!!

Ist dies zulässig?

Grundsätzlich schon. Kommt drauf an, was genau zur Lage der Arbeitszeit bisher vereinbart ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

MfG