Person A arbeitet in einer Autovermietung als Aushilfe bis 400Euro pro Monat.
Person A arbeitet, wie jede Aushilfe in der Station als Fahrzeugüberführer. Sprich Person A bringt das Auto zum Kunden oder holt den Wagen wieder beim Kunden ab. Person A arbeitet circa 2-3 mal die Woche, mit einer mindeststundenanzahl von 6 Stunden. Er arbeitet 6 Stunden durch, ohne Pausen. Sind gesetzlich keine Pausenzeiten vorgeschrieben?
Guten Abend (
Person A arbeitet
circa 2-3 mal die Woche, mit einer mindeststundenanzahl von 6
Stunden. Er arbeitet 6 Stunden durch, ohne Pausen. Sind
gesetzlich keine Pausenzeiten vorgeschrieben?
Ein Blick in das Arbeitszeitgesetz bringt Person A vmtl. weiter…
Im § 4 Satz 1 (Ruhepausen) ArbZG heisst es:
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__ 4.html
Übersetzt: Bei einer Arbeitszeit bis 6 Stunden sind keine Pausen gesetzlich vorgeschrieben…
Jedoch kann man davon abweichen und natürlich Pausenzeiten vereinbaren…z. B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung…
…oder der Arbeitgeber kann sie auch anordnen im Rahmen seines Direktionsrechts (ggf. unter Mitbestimmung eines etwaig vorhandenen BRs)
Netten Gruß (
MG