Hallo zusammen,
im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen heißt es,
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Bei uns kam auf Arbeit kam eine Diskussion dazu auf.
Nehmen wir an, ein AN arbeitet üblicherweise 6 h pro Tag. Üblicherweise kommt er um 9:00 und geht um 15:00. Auf Grund einer Notwendigkeit - zum Beispiel Kundengespräch - arbeitet der AN mal bis 15:20. Er überzieht damit ja formal die 6h-Höchstarbeitszeit um 20 Minuten.
Wie muss das in der Zeiterfassung korrekt abgerechnet werden, damit die gesetzliche Vorgabe erfüllt wird? Müssen 30 Min für eine Pause abgezogen werden oder nur die 20 Minuten über den 6 Stunden?
Polemik
Bevor es die Pflicht zur Zeiterfassung gab, nahm der AN das recht locker: gestern 20 Minuten zu lange? Heute 20 Minuten weniger! Aber seitdem das Potential zur Nachverfolgung da ist…
Vielen Dank im Voraus
Pierre