Nehmen wir mal an, daß an Firma aus der Branche des Rohrleitungs-/Anlagenbaus sich darauf spezialisiert hat, Glaswerke mit jeder Art von Rohrleitungen auszustatten.
Die Mitarbeiter dieser Firma sind während der Arbeiten in diesen Glashütten sehr oft hohen Umgebungstemperaturen ausgesetzt.
Gibt es seitens der Berufsgenossenschaften oder des Arbeitsrechts Regelungen, die Pausenzeiten nach einer gewissen Zeit in der Hitze vorsehen, die der Arbeitgeber als volle Arbeitszeit vergüten muß?
Wenn ja, wie staffeln sich die Pausenzeiten (je mehr Temperatur–>um so längere Pause) bzw. gibt es Links zu Seiten, die diese Vorschriften beinhalten?
Gibt es evtl. auch noch andere Regelungen, die die Hitzearbeit betreffen?
Danke