Pavillon auf einer Terrasse

Hallo liebe w-w-w-Experten/innen,

ich wohne in einer kleinen Penthousewohnung in einem Mehrparteienhaus (2 x 12 Parteien) mit einer 7,00 x 3,00 mtr., unüberdachten Terrasse zur Miete.

Nun habe ich mir zum Schutz vor der direkten Sonneneinwirkung, einen Pavillon
(3,00 x 2,40 mtr.)auf dieser Terrasse aufgestellt.

Kann das Aufstellen eines Pavillons durch andere Wohnungseigentümer mit der Begründung: „Es passt nicht zum Gesamtbild des Hauses“ verboten werden?

Der Pavillon wird in den Herbst- und Wintermonaten natürlich immer wieder abgebaut.

Besten Dank für gute Tipps.

Marlies

Hallo liebe w-w-w-Experten/innen,

ich wohne in einer kleinen Penthousewohnung in einem
Mehrparteienhaus (2 x 12 Parteien) mit einer 7,00 x 3,00 mtr.,
unüberdachten Terrasse zur Miete.

Nun habe ich mir zum Schutz vor der direkten Sonneneinwirkung,
einen Pavillon
(3,00 x 2,40 mtr.)auf dieser Terrasse aufgestellt.

Kann das Aufstellen eines Pavillons durch andere
Wohnungseigentümer mit der Begründung: „Es passt nicht zum
Gesamtbild des Hauses“ verboten werden?

Der Pavillon wird in den Herbst- und Wintermonaten natürlich
immer wieder abgebaut.

Besten Dank für gute Tipps.

Hallo,

ein Pavillon kann wie eine Markise oder wie Balkonbegrenzungen in farbigen Ausführungen durchaus das Gesamtbild negativ beeinträchtigen. Daher ist in solchen Fällen meist in der Hausordnung dargelegt, was der Genehmigung bedarf.

Das verschlechterte Gesamtbild kann bei einem Verkauf einer Wohnung oder der Vermietung zu geringeren Erlösen führen.

Grüsse Günter

Hallo Günter,

es betrifft nicht die Frontseite des Hauses, sondern die Rückseite.
Kann eine Nichtentfernung dieses Sonnenschutzes auch rechtliche Folgen haben, nur wegen der Kosmetik? Die Hausordnung schreibt diesbzgl. nichts vor.
Eine Markise läßt sich, wie bei den anderen Wohnung nicht anbringen. Nur Fenster!

Gruß Marlies

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Hi!

Zählt hier nicht auch, dass der Pavillon im gegensatz zu einer Markise oder Wand eben nicht fest installiert ist?

Ein Tip: ein schöner großer Sonnenschirm deckt fast die Fläche eines Pavillons ab und kann eingeklappt werden. Das dürfte niemanden mehr stören.

Grüße,

Mathias

Hallo Günter,

es betrifft nicht die Frontseite des Hauses, sondern die
Rückseite.
Kann eine Nichtentfernung dieses Sonnenschutzes auch
rechtliche Folgen haben, nur wegen der Kosmetik? Die
Hausordnung schreibt diesbzgl. nichts vor.
Eine Markise läßt sich, wie bei den anderen Wohnung nicht
anbringen. Nur Fenster!

Gruß Marlies

Hallo,

der VM kann hier natürlich einen Prozess beginnen und wird, wenn die Ansicht tatsächlich unter dem Pavillon leidet auch Recht bekommen.

Grüsse Günter

Hallo Mathias, Hallo Günter,

ich bedanke mich für die Antworten und werde nun das Beste daraus machen.
Sonnenschirm habe ich bereits zusätzlich auf der noch freien Fläche stehen. Deckt eben nur einen kleinen Teil bei einer Gesamtfläche von 7,00 x 3,00 mtr.

Besten Dank und Grüße
Marlies

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