Pay-Pal Frage

Hi,

möchte bei eBay ne Uhr bestellen, der Verkäufer sitzt in Hongkong und akzeptiert Paypalbezahlung.

Das deutsche Ebayangebot beläuft sich auf 115 € zzgl. 15 € Fracht, in seinem eBay-shop bietet er den gleichen Artikel für 128$ zzgl. 12$ Fracht an und versendet ebenfalls nach Europa. Das ist umgerechnet über 10 % günstiger.

Da ich noch kein Paypalkunde bin und die mich werben wollen, bekäme ich bei Zahlung per Paypal weitere 7 € Nachlaß per Gutschein.

Würde das gern machen, weiß nur nicht, ob ich mit Paypal einfach so in Dollarwährung zahlen kann?

Weiß einer mehr?

Gruß,
Gerhard

Hallo,

Das

Würde das gern machen, weiß nur nicht, ob ich mit Paypal
einfach so in Dollarwährung zahlen kann?

ist kein Problem (ich gehe mal davon aus, dass es sich um US Dollar handelt, nicht um Hongkong Dollar).

Eine Bestellung in Hongkong könnte aber andere Probleme nach sich ziehen, Zoll zahlen müssen, gefälschte Ware, Probleme bei einer evtl. Garantieabwicklung, usw.

Gruß,

Myriam

Hallo Myriam,

ist kein Problem (ich gehe mal davon aus, dass es sich um US
Dollar handelt, nicht um Hongkong Dollar).

ja, US Dollar

Eine Bestellung in Hongkong könnte aber andere Probleme nach
sich ziehen, Zoll zahlen müssen, gefälschte Ware, Probleme bei
einer evtl. Garantieabwicklung, usw.

Stimmt. Aber der Händler hat ne gute Bewertung. Bei über 9000 Artikeln 97,7 % positiv. Zoll ist geklärt. Garantie nur 12 Monate, aber die Uhr gibts in Deutschland nicht zu kaufen.

Obendrein ist es der selbe Händler, der die gleiche Uhr im deutschen eBay im 10 Prozent teureren Euro-Angebot hat. Mir war das Dollar- Angebot über den Button „andere Artikel des Verkäufers“ aufgefallen.

Und über PayPal hab ich Käuferschutz bis 500 Euro. Werd wohl gleich mal bestellen.

Danke für die Info,
Gruß,
Gerhard

Gruß,

Myriam

Hallo,

Stimmt. Aber der Händler hat ne gute Bewertung. Bei über 9000
Artikeln 97,7 % positiv.

Ist nicht wirklich gut! Hast du dir die Bewertungen auch mal angesehen? Gibt es dabei viele „Zurückgezogene Bewertungen“? Ich kenne einige dt. Händler, die zwar 99,6 % haben, aber nahezu jede 10. Bewertung über eBay oder Anwalt zurückerpressen. Würde man die mit einbeziehen, wären die schon lange weg vom Markt!!!

Zoll ist geklärt.

Hast du es geklärt oder hat es dir der Verkäufer erzählt, wie es läuft? Die Aussagen können dabei ziemlich abweisen und Hongkong ist weit weg!

Garantie nur 12 Monate,

Ist klar! Theoretisch könntst du die Garantie aber auch auf 0 Monate setzten. Oder was willst du machen, denn die Uhr nach 1 Monat defekt ist? Nach China schicken?

Und noch ein kleiner Punkt, der erst am Wochenende wieder im SZ-TV (Süddeutsche Zeitung TV) großes Thema war: die Fälscher-Quote der Artikel aus China liegt wohl bei 90 %. Du kannst also mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass du nichts echtes bekommst!

Gruß
Falke

Der Verkäufer muss sich den Garantiebestimmungen des Landes seines Kunden beugen, wenn er seine Waren dorthin „verkauft“. Man nennt dies doch das Bestimmungslandprinzip. Ergo 2 Jahre Garantie, d.h. 6 Monate Gewährleistung. Da der Verkäufer seine Waren bei eBay.de (wovon ich mal ausgehe) anbietet, zeigt er offenkundig seine Bereitschaft, nach DE zu liefern und dementsprechend hat er sich den hier geltenden Gesetzen zu unterwerfen.

Ich würde aber nichts aus HongKong bestellen, denn die Post öffnet einen Großteil der verdächtigen Pakete und reicht sie dem Zollbeamten/in (die sitzen meistens zu zweit an einem Tisch), die wiederum den Inhalt auf Plagiate prüfen. Kann gut sein, dass du deine Ware nicht sehen wirst, da vor allem Uhren sehr gerne gefälscht werden und dementsprechend nach dem Röntgen vom Zoll auch gerne begutachtet werden.

Hinzu kommt, dass du keine rechtliche Handhabe gegen einen Verkäufer mit Sitz im Ausland hast. Und der Eigenanteil bei Paypal ist auch nicht „ohne“.

Ich würde mir niemals was aus Hong Kong bestellen, denn alleine die Transportkosten bei einem Garantiefall decken meistens nicht den Warenwert. Und ich bezweifle auch, dass der Verkäufer nach einigen Monaten noch immer unter dem alten Namen verkauft.

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Anmerkung o.T.
Hallo,

Der Verkäufer muss sich den Garantiebestimmungen des Landes
seines Kunden beugen, wenn er seine Waren dorthin „verkauft“.

Das gilt imho nur innerhalb der EG.

Man nennt dies doch das Bestimmungslandprinzip. Ergo 2 Jahre
Garantie, d.h. 6 Monate Gewährleistung.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es gibt keinen Anspruch auf Garantie. Wenn sie allerdings eingeräumt wird, ist es eine vertragliche Zusatzleistung, die auch eingehalten werden muss. Wobei es auf die entsprechenden Garantiebedingungen ankommt, was genau darunter fällt und was dann gewährt wird und wie lange.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, nicht 6 Monate. Zudem bezieht sie sich ausschließlich auf Fehler, die bereits beim Kauf vorlagen.

Dem Rest kann ich nur voll zustimmen.

Gruß
loderunner (ianal)

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Hi Dennis,

Der Verkäufer muss sich den Garantiebestimmungen des Landes
seines Kunden beugen, wenn er seine Waren dorthin „verkauft“.
Man nennt dies doch das Bestimmungslandprinzip. Ergo 2 Jahre
Garantie, d.h. 6 Monate Gewährleistung. Da der Verkäufer seine
Waren bei eBay.de (wovon ich mal ausgehe) anbietet, zeigt er
offenkundig seine Bereitschaft, nach DE zu liefern und
dementsprechend hat er sich den hier geltenden Gesetzen zu
unterwerfen.

die Garantie läuft über Seiko und ist freizügig. Bei Bedarf kann ich mich an einen authorisierten Seiko-Händler in Deutschland wenden. Das wäre für Plagiate sicherlich nicht der Fall.

Ich würde aber nichts aus HongKong bestellen, denn die Post
öffnet einen Großteil der verdächtigen Pakete und reicht sie
dem Zollbeamten/in (die sitzen meistens zu zweit an einem
Tisch), die wiederum den Inhalt auf Plagiate prüfen. Kann gut
sein, dass du deine Ware nicht sehen wirst, da vor allem Uhren
sehr gerne gefälscht werden und dementsprechend nach dem
Röntgen vom Zoll auch gerne begutachtet werden.

Hinzu kommt, dass du keine rechtliche Handhabe gegen einen
Verkäufer mit Sitz im Ausland hast. Und der Eigenanteil bei
Paypal ist auch nicht „ohne“.

Ich würde mir niemals was aus Hong Kong bestellen, denn
alleine die Transportkosten bei einem Garantiefall decken
meistens nicht den Warenwert. Und ich bezweifle auch, dass der
Verkäufer nach einigen Monaten noch immer unter dem alten
Namen verkauft.

Der Verkäufer verkauft bei eBay unter seinem Namen seit Juni 2001.
Falls es in die Hose geht, werde ich hier darüber berichten. Schaun wir mal.

Gruß,
Gerhard

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, nicht 6 Monate.
Zudem bezieht sie sich ausschließlich auf Fehler, die bereits
beim Kauf vorlagen.

Dem Rest kann ich nur voll zustimmen.

Gruß
loderunner (ianal)

Nein.

  1. Garantie = Freiwillige Leistung = 2 Jahre
  2. Gewährleistung = Gesetlich vorgeschrieben = die ersten 6 Monate.

In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dir nachweisen, dass er für einen Fehler nicht verantwortlich ist. Nach 6 Monaten beginnt die Beweislastumkehr, wo der Kunde nachweisen muss, dass der Fehler schon von Anfang an bestand. Was er aber in den allermeisten Fällen nicht kann, aber aufgrund der Kulanz der Hersteller werden die Waren dennoch meist ohne Probleme umgetauscht, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig vom Kunden verursacht. Bsp: Mit dem Auto über einen IPOD fahren und dann den Schrott als Garantiefall melden.

Das mit der Gewährleistung und Garantie bringen sehr viele durcheinander.

Und die Sache mit der „Nur in der EG“: Die USA gehören doch nicht zur EG, oder? Unternehmen in den USA, die ihre Waren in DE anbieten, müssen auch die Deutschen Gewährleistungsansprüche (Bestimmungslandprinzip) einhalten. Wer schon mal ne Bedienungsanleitung von einem Amerikanischen Hersteller in der Hand hatte, weiß bestimmt noch, dass es für jedes Land unterschiedliche Gewährleistungen gibt. Z.B. in Australien 1 Jahr, in der Schweiz 6 Monate, DE = 2 Jahre … je nachdem.

Hallo,

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, nicht 6 Monate.
Zudem bezieht sie sich ausschließlich auf Fehler, die bereits
beim Kauf vorlagen.

Nein.

  1. Garantie = Freiwillige Leistung = 2 Jahre
  2. Gewährleistung = Gesetlich vorgeschrieben = die ersten 6
    Monate.

Doch. Lies FAQ:1152.

Das mit der Gewährleistung und Garantie bringen sehr viele
durcheinander.

Offensichtlich.

Und die Sache mit der „Nur in der EG“: Die USA gehören doch
nicht zur EG, oder? Unternehmen in den USA, die ihre Waren in
DE anbieten, müssen auch die Deutschen
Gewährleistungsansprüche (Bestimmungslandprinzip) einhalten.

Ianal.
Woher weißt Du das?

Gruß
loderunner

Woher weißt Du das?

Gruß
loderunner

Ich bin anerkannter Hellseher :smiley:

Nee, les mal ne Gebrauchsanweisung von einem Produkt made in USA. Außerdem war das ein ganzes Kapitel in meiner Internet-Recht-Klausur :frowning:

Hallo,

Nee, les mal ne Gebrauchsanweisung von einem Produkt made in USA.

Die schreiben alles mögliche, das ist keine seriöse Quelle. Zudem kann man nicht unterscheiden, ob das jeweilige freiwillig eingeräumt oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Außerdem war das ein ganzes Kapitel in meiner
Internet-Recht-Klausur :frowning:

Das ist ein stärkeres Argument.
Ich habe nochmal gegoogelt und bin darauf gestoßen:
http://www.ra-hahn.de/datenbank/index.php3?snr=1450
Dort im letzten Abschnitt steht’s: Es gilt deutsches Recht, aber es ist unter Umständen schwierig, es auch zu bekommen.

Jetzt habe ich schon zwie Quellen, dann muss es wohl stimmen…

Gruß
loderunner