Hi,
ich habe mal eine Frage zu einer folgenden, fiktiven Konstellation:
Käufer A erwirbt in einem, in Deutschland ansässigen, Online Shop eine Smartcard für ein Pay-TV Programm eines ausländischen Anbieters. Die Vertragsmodalitäten sehen vor, dass die Abo-Gebühr im Voraus bezahlt wird - je nach Wahl der Laufzeit (6 Monate, 12 Monate, 18 Monate, 24 Monate). Der Online Shop schließt jedoch jegliche Gewährleistung aus in Bezug auf eine Insolvenz des Senders.
Nun tritt folgendes Szenario ein: 2 Monate nach Erwerb einer Smartcard mit einer Laufzeit von 1 Jahr (wie bereits erwähnt, wurde dieses Jahr bereits im Voraus bezahlt) geht jener ausländische Sender (nicht der deutsche Online Shop!) insolvent. Der Online Shop weigert sich nun die restlichen 10 Monate zurückzuvergüten bzw. ein Alternativprodukt anzubieten und verweist an den insolventen Sendebetreiber.
Kennt jemand hierzu die Rechtslage ?
Persönlich halte ich es für sehr bedenklich ein Produkt für 1 Jahr zu verkaufen ohne als gewerblicher Verkäufer dafür einstehen zu wollen, dieses eine Jahr auch zu gewährleisten - obwohl die Zahlung hierfür bereits im Voraus erfolgt. Auf der anderen Seite wird die Gewährleistung beim Verkauf ausgeschlossen - ist dies jedoch überhaupt rechtmäßig ?
Würde mich über Meinungen freuen 
Gruß