Pay-TV und Folgen

Hallo zusammen,

was mich interessieren würde, ist folgendes,

angenommen jemand besitzt einen Receiver, der es ermöglicht digitale TV-Programme zu empfangen, nun könnte derjenige ja auf die Idee kommen, dieses Gerät mit einer Firmware zu patchen, dass so der Empfang von eigentlich verschlüsselten TV-Sendern möglich ist.

Ist dieses dann „Erschleichung von Leistungen“ und was würde diesbezüglich noch zutreffen?

Des Weiteren könnte derjenige sich ebenfalls eine RSA-Smartcard zulegen, die durch das Bespielen mit einer bestimmten Software ja ebenfalls dazu genutzt werden kann, das Verschlüsselungssystem der Pay-TV Anbieter zu umgehen.

Was mich diesbezüglich interessiert, in welchen Punkten würde sich diese fiktive Person ggf. strafbar machen?

Hallo,

ich würde auf folgende Straftatbestände tippen:

  • Computerbetrug § 263a Abs.1 StGB
  • Datenveränderung § 303a StGB
  • Computersabotage § 303b StGB

Wobei mir in dem Fall die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche u.U. sauerer aufstoßen würden.

Viele Grüße
Bernhard

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Hallo,

ich würde auf folgende Straftatbestände tippen:

  • Computerbetrug § 263a Abs.1 StGB
  • Datenveränderung § 303a StGB
  • Computersabotage § 303b StGB

Wobei mir in dem Fall die zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüche u.U. sauerer aufstoßen würden.

Viele Grüße
Bernhard

Danke für die Antwort, damit lässt sich ja schonmal etwas anfangen!