Pay-TV verlängert trotz Kündigung

Angenommen, ein bekannter deutscher Pay-TV Anbieter offeriert einem Kunden telefonisch eine Werbeaktion, in der bis zu dem Ende eines gewissen Zeitraums ein erweitertes Programmangebot gratis freigeschaltet wird.

Weiter angenommen, der Kunde muss sich bis zum Ende dieses Zeitraums telefonisch melden , sollte er weiterhin sein altes (preisgünstigeres) Programmpaket behalten wollen. Bei Unterlassen verpflichtet er sich zu einer 24-monatigen Übernahme.

Wenn nun der Pay-TV-Anbieter trotz telefonischer Abmeldung das erweiterte Angebot weiter ausstrahlt und auch die erhöhten Kosten vom Konto des Kunden abbucht, wie kann dieser Kunde dagegen vorgehen?

Hallo,

als erstes: Den Anbieter auf den Fehler aufmerksam machen. Situation darlegen, insbesondere, dass das erweiterte Paket nicht gewünscht ist und dass Du nur den „alten“ Preis zahlen wirst. Die sollen schriftlich bestätigen, dass du das „alte“ bekommst und auch nur das zahlst.

Den Sender kümmert’s nicht? Ok, next step:

Hast Du Dich wirklich rechtzeitig dahingehend gemeldet, dass Du wieder das „alte“ Paket haben willst? Kannst Du beweisen (zumindest glaubhaft machen), dass Du dies getan hast?

Zweimal „JA“? Ok, dann Abbuchungsauftrag widerrufen. (Wenn weiter abgebucht wird, bei der Bank zurückbuchen lassen.) Den Betrag, den Du für richtig hältst (altes Paket) von Hand überweisen. Zetern und Drohen des Senders gelassen hinnehmen. Mahnbescheiden widersprechen. Inkassobüros auf die Situation hinweisen.

Einmal „NEIN“? Hmmm, tja, dann Good Luck! Der Sender wird vermutlich behaupten, dass Du nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt hast. Keine Ahnung, wie das dann vor dem Amtsgericht ausgeht.

Gruß
Limbittsky

Vielen Dank, Limbittsky,

dies war eine sehr gut durchstrukturierte Antwort.

Tatsächlich wären die Fragen in beiden Fällen mit Ja zu beantworten, denn der Anruf wäre unter gleich mehreren Zeugen erfolgt.

Der angesprochene Sender wurde informiert, und zunächst wurde die Einzugsermächtigung auf den „alten“ Preis beschränkt.

Vielen Dank, dies half mir weiter.

Vielleicht bis später,

Frank

Noch ein Tipp
Hallo,

noch einen Tipp, in Zukunft gibts vielleicht keine Zeugen und dann ? Pech gehabt (in der Regel). Man sollte solche Kündigungen immer Schriftlich machen, ein Fax reicht ist auch am besten nachweisbar, meiner Meinung nach.

Gruß

Tatsächlich wären die Fragen in beiden Fällen mit Ja zu
beantworten, denn der Anruf wäre unter gleich mehreren Zeugen
erfolgt.

Diese Beweisführung erachte nicht nur ich, sondern wohl auch die Mehrzahl der Richter für äußerst unglaubwürdig. Telefoniert der Betroffene immer nur unter Hinzuziehung von mehreren Zeugen? Dieser „Beweis“ dürfte eher nach hinten losgehen. Ich habe es selbst bei einem Landgerichtsprozess erlebt.

Gruß

S.J.