A hatte einen Vertrag mit einem Pay-TV Sender. Der Vertrag lief letztes Jahr im Juni aus. Die entsprechende Karte wurde zurückgesandt.
Jetzt, über ein Jahr später, wird A von einem Inkassounternehmen mit Forderungen bombardiert schon fast schikaniert, da Karte angeblich nicht angekommen sei.
Inkassounternehmen beruft sich auf Einschreibebeleg.
A hat seinen Vertrag in seinen Unterlagen und stellt fest, dass Karte nicht per Einschreiben abgeschickt werden musste und teilte dies dem Inkassounternehmen mit.
Auf den Vertrag wird nicht eingegangen, sondern weiterhin werden Forderungen gestellt und Forderungen einer Anwaltskanzlei übergeben.
Ein Vordruck von einer Kanzlei trudelt bei A ein. Diese stellt weitere Forderungen und mahnt gerichtliches Verfahren an oder evtl. Ratenzahlung. A ist sich keiner Schuld bewusst, da vertragsmässig gehandelt.
die person hat gute chancen wenn sie zu einem anwalt geht.
ianal, aber worauf stützt Du diese Meinung?
Imho muss der Ex-Abonnent beweisen, dass die Karte angekommen ist. Das steht auch ganz klar in den AGB, die er unterschrieben hat.
Gruß
loderunner
Nein, dass steht nicht in den AGBs. Kunde A hat einen älteren Vertrag.In den neueren Verträgen ist das wohl verklausuliert, mit den Worten: UND AUF EIGENE GEFAHR.
Diese Klausel steht definitiv nicht in den älteren Verträgen.
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Alte AGB von Kunde A:
Nach Beendigung des Vertrages ist der Abonnent verpflichtet, auf eigene Kosten den gemieteten Digita-R. und die Smartcard zurück zu senden.
Neue AGB aus dem PC heruntergeladen:
Nach Beendigung des Vertrages ist der Abonnent verpflichtet Smartcard etc. auf eigene Kosten und Gefahr zurück zu senden.
Auf eigene Kosten und eigene Gefahr(!) bezieht sich das Inkassounternehmen. Vertrag von Kunde A ist aus dem Jahre 2002. Kunde A teilte dem Inkassobüro mit, dass diese (neue) Klausel nicht in dem Vetrag steht. Hat sie aber nicht weiter interessiert.
Gruß
noname
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ich denke mal es handelt sich um premiere. und da prrmiere für „krumme dinger“ bekannt ist und immer wieder veruscht den „kunden“ das geld aus den taschen zu ziehen, ist der gang zum anwalt das beste mittel. jeder anwalt freut sich auf so ein fall, da man über premiere und deren mittel bescheid weiss.
Ja, es handelt sich um den o.g. Sender.
Ich habe diese Anfrage noch in ein anderes Forum gestellt und eine interessante Rückmeldung bekommen.
Am 31.07.06 lief im NDR Fernsehen ein Bericht über angeblich nicht zurück erhaltene Smartcards.
Wen es interessiert:
NDR home googeln, unter Suche den o.g. Sender eingeben, Titel des Berichtes lautet:****-Abo: Kündigung wird teuer
noname
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Hallo,
da stellt sich dann noch die Frage, ob die neuen AGB vielleicht trotzdem gültig sind, weil sie irgendwann dem Kunden mit der Möglichkeit, zu widersprechen, als Vertragsänderung mitgeteilt wurden. Weiterhin stellt sich die Frage, ob das Abschicken der Karte vom Kunden überhaupt bewiesen werden könnte - denn das ist auf jeden Fall Voraussetzung für eine Chance, um die Zahlung herum zu kommen, unabhängig davon, ob der Versand noch auf Risiko des Kunden oder schon auf Risiko des Anbieters geschieht. Und drittens stellt sich die Frage, ob die Änderung der AGB in diesem Punkt nicht nur eine Klarstellung ist und auch früher schon eine Bringschuld des Kunden bestand.
Ich sehe zwei Möglichkeiten: die Smartcard bezahlen oder zum Anwalt und beraten lassen (was trotzdem dazu führen könnte, dass der Kunde für die Karte zahlen muss).
Ich würde die erste Möglichkeit wählen, um dem schlechten Geld nicht das gute hinterher zu werfen. Aber ich bin auch kein Anwalt.
Gruß
loderunner
Naja, Kunde A weiss sehr genau, dass es keine Vertragsänderung gab und er keine zweite Unterschrift geleistet hat.
Nach den neuen AGBs muss es wohl bewiesen werden , da -AUF EIGENE GEFAHR- Klausel eingebaut wurde.
Kunde A wird heute einen Anwalt aufsuchen, kostengünstiger geht das auch über die Verbraucherzentrale Hamburg. Die haben zig Anschreiben, wegen angeblich nicht eingegangener Smartcards von P. und bereiten sich auf eine Sammelklage vor.
Gruß
noname
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Hallo, dem selben Unternehmen wurde zum 31.05.06 gekündigt um mit einem anderen Resiver Fußball sehen zu können. Firma P. fordert aber noch die restlichen zwei Monate bis 11.08.06 haben. (dritte Mahnung) Sie bestätigen am 08.08.06 (Posteingang) dass ihr Vertrag erst zum 11.08.06 wegen Sonderkündigungsrecht gekündigt weden könnte, also einen Tag vor der neuen Saison. Das wird seit 31.05.06 begründet abgelehnt. Der Resiver wurde von der Firma P. erworben und nun ist Fußball nicht mehr zu sehen. Wer ersetzt den Wertverlust? Jetzt wurde die Karte per Einschreiben mit Rückschein und neuem Widerspruch zurückgeschickt. Später sollten am P.Resiver die Einstellungen geändert werden, wobei festgestellt wurde, dass das nicht mehr geht. Der Resiver braucht die Karte, die die Firma P. zurückfordert. Es kann also nicht nur kein Fußball mehr gesehen, auch die Einstellungen können nicht mehr geändert weden. Daraus ergibt sich, dass die zurückgeschickte Karte Eigentum des Resiverbesitzers ist, da dieser sonst nicht ordnungsgemäß funktioniert. Die alte Karte so empfahl damals die Firma P. sollte vernichtet werden. Das wurde zum Glück nicht befolgt, denn damit konnten die Einstellungen geändert werden. Falls diese Firma weiterhin belästigt, wird die zurück geschickte Karte zurückgefordert und Schadenersatz verlangt, für den fußballuntauglich gewordenen Resiver. Rein technisch wäre es möglich gewesen, auch mit dem neuen Anbieter und dem P.-Resiver Fußball zu sehen. Die beiden Firma arbeiten ja inzwischen zusammen. Allerdings bestehen ja vielleicht schon Abnahmeverträge zwischen dem neuen Abieter und dem Resiverlieferanten. Achtung an alle Altvertragsbesitzer bei erworbenen Resiver: P.- Karte nicht zurück schicken, (noch weniger dafür bezahlen) weil der Resiver sonst nicht mehr einwandfrei funktioniert! Im vorliegendem Fall dürfte kein Recht auf zurück schicken der Karte bestehen, wenn keine schriftliche Verpflichtung besteht . Also locker weiterhin ablehnen. Gruß Stephan
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