Angenommen, jemad hat sich jetzt doch dazu entschlossen, sich eine Paybackkarte zu holen, trotz seiner Bedenken (Marktforschung, Gläserner Bürger usw.).
Nun ist ja dieses Urteil gefällt worden, wonach diese ganzen „Ich willige mit meiner Unterschrift ein,…“ umgeschrieben werden mussten.
Bei besagtem Punkteprogramm kann man jetzt mit eine Häkchen in einem Kästchen seine Einwilligung zur Zusendung von Werbung und Sammlung der Daten zur Markt- und Konsumforschung verweigern.
Bekommt diese Person, nachdem sie dort ihr Kreuz gemacht hat, trotzdem die Paybackkarte? Und wie sicher ist die Sache, dass ihr Kaufverhalten wirklich nicht erfasst wird?
Bekommt diese Person, nachdem sie dort ihr Kreuz gemacht hat,
trotzdem die Paybackkarte?
Steht dabei, dass die Person sich Werbung zuschicken lassen muss, um die Karte zu bekommen? IMHO nicht. Also gibts die Karte natürlich trotzdem.
Und wie sicher ist die Sache, dass
ihr Kaufverhalten wirklich nicht erfasst wird?
Du meinst, wie sicher ist es, dass die Karte nicht ihren eigenen Sinn erfüllen soll?
Der Sinn der Payback-Karte ist es, das Kaufverhalten der Person zu speichern. Das wird natürlich geschehen und dagegen kann man sich nur wehren, indem man keine Karte bestellt. Das hat allerdings auch rein gar nichts damit zu tun, dass man sich nicht einverstanden erklärt, Werbung zu bekommen.
Post von Payback bekommt man dann sicher trotzdem, Kontoauszüge, Coupons, und da ist dann auch Payback-eigene Werbung drin über neue Shops oder Kooperationspartner. Aber auch das ist ja der Sinn der Karte, hier nur der Sinn für den Kunden.
Will man das alles nicht, wird man sich nicht für so eine Karte entscheiden. Geschenkt bekommt man heutzutage nur in den seltensten Fällen was.