Payment Sercive Directive - Abgleich Name/KtoNr

Hallo,

zum November 2009 haben in Deutschland ja zahlreiche Banken ihre AGB geändert

Grund dafür war ja die Payment Service Directive (PSD), also die Europäische Zahlungsdiensterichtlinie (Richtlinie 2007/64/EG)

Durch die PSD wurde ja unter anderem folgendes geändert:

Für Zahlungsaufträge ist nur noch der angegebene Identifikator, also zB BIC und IBAN, entscheidend, der bisherige deutsche Kontonummer/Name Vergleich entfällt

Mich würde jetzt interessieren, durch welchen Teil der Richtlinie dies genau gemacht wird. Ich hab mich durch die Richtlinie gewühlt, aber ich kann keinen Passus finden, welcher - zumindest in meinen augen - genau dies sagt.

Woher weiß ich also, dass wenn A an B zahlt es für A ausreicht, wenn er die richtigen Kontodaten (IBAN,SWIFT etc) angegeben hat? Welcher Teil in der Richtlinie regelt dies?

Und was passiert jetzt, wenn A z.b. an B gezahlt hat und der Empfängername war falsch, KtoNr und Iban waren aber richtig und die Empfängerbank von B lehnt die Zahlung ab mit dem Hinweis dass Empfänger und Konto Nummer nicht übereinstimmen. Hat A hier irgendwelche Möglichkeiten, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen weil er dadurch z.b. nicht mehr fristgerecht gezahlt hat, diese geltnd zu machen und wenn ja bei wem?

Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen

Grüße
Stefan

Hallo,

Mich würde jetzt interessieren, durch welchen Teil der
Richtlinie dies genau gemacht wird. Ich hab mich durch die
Richtlinie gewühlt, aber ich kann keinen Passus finden,
welcher - zumindest in meinen augen - genau dies sagt.

in der Vorrede sind m.E. die Punkte 23, 37, 43 und 48 interessant. Im eigentlich Text der Vorschrift ergibt es sich aus Artikel 74 Abs. 1 und 3.

Gruß
Christian