Paypal

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe am 02.01.2008 ein Handy über Ebay verkauft (Verkaufserlös 300€). Der Käufer kam aus USA und bat mich, das Handy an einen Bekannten in Deutschland zu schicken. Ich wartete den Zahlungseingang auf Paypal ab, überwies sofort das Geld auf mein Referenzkonto und sendete die Ware an die angegebene Adresse. Da der Kunde einen so gering wie möglichen Versandkosten haben wollte, schickte ich es als Päckchen.
Der Verkauf war für mich damit erledigt.
Ca. ein 3/4 Jahr später wollte ich wieder mal etwas über Ebay kaufen und mit Paypal bezahlen. Ging allerdings nicht, da mein Paypal-Zugang gesperrt war. Ich habe mich darauf telefonisch mit Paypal in Verbindung gesetzt.
Man sagte mir, dass mein Konto über 300€ im Minus ist. Auf Nachfrage warum, bekam ich die Antwort, dass der Käufer die Zahlung zurückgenommen habe, mit der Begründung - Diese Zahlung währe nicht autorisiert gewesen. Paypal hat mich auch darüber informiert und eine Stellungnahme verlangt.
Das Problem - ich habe für Paypal extra ein eigenes Emailkonto angelegt, in dass ich nur reinschaue, wenn ich gerade etwas gekauft bzw. verkauft habe.
Der Käufer (der ja aus den USA kommt) antwortet auf keine Email.
Der Empfänger in Deutschland antwortet auch nicht auf Briefe.
Paypal weist sämtliche Schuld mir zu. Und verlangt jetzt - fast 2 Jahre später - den vollen Betrag plus Mahngebühren plus Verzugszinsen - Gesamt 570€

Was soll ich tun bzw. welchen Rat habt Ihr.

Danke schon mal

hallo

da es weniger als 2 jahre sind ist die sache nicht verjährt.
so wie ich das sehe wirst du nicht drum rum kommen das den betrag von 570 euro zu zahlen. würde mich aber erst von einem anwalt beraten lassen. so wie es aussieht hat der käufer, da er das geld zurück geholt hat, hat der käufer das handy nicht bekommen oder war von vorn herein auf einen betrug aus, was sich aber schlecht beweisen lässt.

gruß corsalady

Guten Tag,

die ist eine Rechtsfrage, die ich leider nicht beantworten darf.

mfg

Tom

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Hallo Mika,
bei solchen Sachverhalten fragt der Bearbeiter immer zweierlei: 1. Bin ich zuständig? 2. Ist die Frist gewahrt? 2. trifft hier sicherlich zu. Die längste Reklamationsfrist ist 180 Tage bei solchen internationalen Sachverhalten. Ich habe mal einen Bekannten bei Paypal angemorst. Mal sehen, ob der etwas anderes weiß. Da ich ja nur die allgemeinen Einzelheiten habe, kann der natürlich auch nicht den Einzelfall beantworten. Würde er Dritten gegenüber sicher auch nicht machen.
Du solltest auf jeden Fall noch einmal nachfragen, was der Grund für die Rückbuchung war. Ich vermute, dass die Antwort lautet, dass er die Ware nicht erhalten hat. Das stimmt ja auch. Wenn das so ist, waren das wohl Trickbetrüger. Wenn dann noch die Adresse vom Warenversandt falsch ist oder nicht mehr existiert, kannst Du nur noch zur Polizei gehen.

Gruß, Barbe

Hallo Mika,

scheint mir ein verzwickter Fall zu sein. Hier brauchst Du einen Spezialisten für Internet-Recht. Schau doch mal bei Google, wer hier gute Referenzen hat und auch in Foren-Beiträgen solltest Du fündig werden.

Leider kann ich Dir als BWLer bei juristischen Problemen nicht viel weiter helfen.

Viele Grüße un dich drück Dir die Daumen,
Bernd

Hallo, bin auch von einem Betrüger mit Hilfe von Pay Pal betrogen worden.
Nie wieder Pay Pal.
Finde es auch von EBAY eine Frechheit Pay Pal bei einigen als Bedingung festzulegen.

Hallo mika,
leider musste auch ich feststellen, dass paypal nicht sicher ist. Ein Lieferant, der eine CD nicht liefern konte, den Betrag aber trotzdem über paypal abbuchen ließ, wollte diesen Betrag nicht wieder auszahlen. paypal stellt sich stur - für paypal ist der Fall erledigt.
Gruß
Sir Henri