Paypal Eingänge über Familie und Freunde versteuern-Problem!?

Hi, Person A gibt Verkäufe und die Einnahmen über Paypal immer bei der Steuererklärung an.

Er erhält jedoch auch sehr oft private Zahlungen von Frau, Geschwistern, Arbeitskollegen (kleine Schulden, Gelder für Geschenke sammeln, zahlungen fürs letzte mal essen gehen usw.)

Falls das Finanzamt mal doch genauer nachsieht:

-Wie soll man beweisen das dass ganze Geld von Freunden und Co. eben kein Geld aus einem Verkauf oder einer Dienstleistung ist (und man darauf noch auch noch Steuern zahlen will/braucht!) ? Vorallem da die Zahlungen auch immer ohne Verwendungszweck usw. sind.

Wie wird damit umgegangen?

Interessiert mich einfach mal.

Danke

Hallo,

bei PayPal muss man doch angeben, wenn man ein Konto anlegt, ob man Privat- oder Geschäftskunde ist, also dürfte Person A gar nicht beides miteinander vermischen! Einfach ein weiteres Konto vom entsprechenden Typ anlegen, und schon gibt’s keine Probleme.

Gruß
Christa

Das Konto wäre Privat.
Aber woher weiß das Finanzamt denn das auf das Private Konto nicht auch Geschäftliche Einnahmen gehen?

Beispiel: Summe Xy von Person B ohne Verwendungszweck, hier kann das FA doch auch vermuten das hier ein Verkauf stattgefunden hat oder nicht?

Natürlich, aber dann muss Person A dem Finanzamt im Zweifelsfall nachweisen, dass es etwas Privates war. Und das ist am einfachsten, wenn man Privates und Geschäftliches trennt, also bei PayPal mit zwei verschiedenen Konten.

Warum geben die Freunde & Co. nicht einfach einen Verwendungszweck an?

Servus,

ganz genau so wie mit den Geldeingängen auf einem betrieblich genutzten Girokonto: Wenn sowohl Ausgangsrechnungen als auch die dafür eingehenden Überweisungen formal in Ordnung, nachvollziehbar und ordentlich abgelegt und archiviert sind, interessiert sich kein Mensch dafür, ob auf dem Geschäftskonto eingegangene und auch zutreffend so gebuchte Privateinlagen welche sind, oder ob es sich da um verschleierte Erlöse handelt.

Wenn einem Prüfer der ganze Klumpatsch wie Kraut und Rüben entgegengepurzelt kommt, ist der Eingang von nicht belegten Zahlungen ohne Angaben zum Absender und ohne Verwendungszweck natürlich ein Anhaltspunkt mehr, um ggf. die Aufzeichnungen komplett zu verwerfen und eine Vollschätzung der Einnahmen für die USt und der Einkünfte für die ESt vorzunehmen.

Die Entscheidung, welche Behandlung er vorzieht, liegt beim Steuerpflichtigen: Er hat die Wahl, seine Aufzeichnungen auf die eine oder auf die andere Weise anzufertigen und aufzubewahren.

Schöne Grüße

MM

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Ist es nicht zu einfach zu sagen das sich das FA nach dem Verwendungszweck richtet?

Wenn Person A zb. einem treuem Käufer sagt: Hey, schreib mal in die nächste Überweisung an mich: „Schulden vom letzten Abendessen“, so glaubt ein Prüfer dies doch nicht aufgrund dessen denke ich!?

Oder habe ich sie da falsch verstanden?

Wenn Person A nicht im Internet handelt, sondern den Kunden persönlich trifft und zu einem treuen Kunden sagt, er solle bitte bar bezahlen, und ob er denn einen Beleg brauche (das klappt natürlich nur noch im Handwerk o.ä.), dann funktioniert das jedenfalls.

Aber sowas von! Sie sollen den richtigen/echten Verwendungszweck angeben, und nicht das, was Person A vorgibt! Im Übrigen verweise ich auch auf das, was @Aprilfisch geschrieben hat, insbesondere darauf:

Ja, tut mir leid.

Falls so eine Minibude überhaupt mal geprüft wird - die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass dafür - richtet sich der Prüfer danach, ob die Aufzeichnungen ordentlich geführt und die Belege ordentlich erstellt und ordentlich abgelegt sind, ob sie nachvollziehbar dokumentiert sind und ob sie inhaltlich plausibel sind und außer im Land Simsymonien nie nur danach, ob der Steuerpflichtige irgendwas erzählt oder irgendwelche getürkten Belege mit falschen Angaben zum Verwendungszweck vorlegt.

Ich habe (insbesondere für Taxi-, Gastronomie- und Trockenbaubetriebe) schon so viele getürkten Belege gebucht, die beiläufig alle aufgeflogen sind, dass ich Dir versichern kann: Jede noch so tolle Idee zur Verschleierung von Betriebseinnahmen, die irgendjemand hat, hat schon ein anderer vorher gehabt, und sämtliche dieser tollen Ideen sind bei den Finanzämtern bekannt, und im Fall einer Bp fliegen sie alle auf.

Wer sagt denn das? Soll damit gemeint sein, was ich geschrieben habe? Dann hast Du es entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Wenn Du es nicht verstanden hast, sag bitte Bescheid, was ich Dir noch ausführlicher erklären soll.

Schöne Grüße

MM

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Der Prüfer wird es glauben, wenn der Gesamteindruck stimmt.

Wenn es viele Einkäufe gibt, ohne dass es Verkäufe in plausibler Höhe gibt und ohne passende Erhöhung des Lagerbestandes, dann wird er bei einer Vielzahl von „privaten“ Zahlungseingängen auf einem auch geschäftlich genutztem Konto „eins und eins zusammenzählen“.

Ich empfehle daher auch, privat und geschäftlich strikt zu trennen - vor allem, wenn dies wie bei PayPal kostenlos möglich ist.

In welchem Land ist das so?

In Deutschland jedenfalls nicht. Da muss man für eine anständige Steuerhinterziehung erheblich mehr Aufwand treiben bzw. kriminelle Energie an den Tag legen.

Und nein, ich werde hier keine Hinweise geben, was man machen kann und was man allermindestens machen muss, um in so einem Fall eine Chance auf erfolgreiche und nicht später aufgedeckte Vollendung der Hinterziehung zu haben.

Schöne Grüße

MM

Das interessiert mich auch nicht. Mich interessiert nur, wieso das nicht funktioniert, wenn z. B. jemand eine Dienstleistung oder eine Reparaturarbeit oder irgendwas erledigt, die bar gezahlt wird. - Dass das so oder so für mindestens einen Nachteile haben kann, weiß ich, es geht nur darum, warum es nicht geht.

Wenn man irgendwas verkauft ist klar, warum das nicht geht oder zumindestens großer Quatsch wäre.

Damit das nicht auf den ersten Blick auffällt, muss er außer der Entgegennahme von Bargeld alleine mindestens drei Dinge tun bzw. beachten. Welche das sind, schreibe ich hier wie gesagt nicht.

Schöne Grüße

MM

Wie kommst denn du auf das dünne Brett? Es ist völlig üblich und auch legal, dass man Privateinnahmen auf einem Geschäftskonto vereinnahmt, genauso wie man Einnahmen aus Gewinneinkünften auf einem Privatkonto vereinnahmt.

Wenn du ein Geschäftskonto bei Paypal hast, wird Paypal dir nicht kündigen, nur weil deine Oma zum Geburtstag etwas Geld überweist.

Beim PayPal-Konto würde ich das aber ändern - es kostet ja nichts extra, ein zweites Konto nur für die Privatsachen zu haben. Sollte man zum Beispiel bereits zwei Bankkonten haben, so erleichtert es auch die Zuordnung von Einkäufen. Ich mag die Anzahl der Fälle nicht zählen, dass ich geschäftliche Einkäufe versehentlich vom Privatkonto hab abbuchen lassen.

Ich empfehle meinen Mandanten immer und nachhaltig intensiv, kein Konto im Betriebsvermögen zu unterhalten, solange es nicht absolut unabwendbar ist. Ist das Konto einmal im Betriebsvermögen, dann bekommst du es da kaum noch raus. Und dann hängst du drin, GoB, GoDB, Aufbewahrung, du darfst nicht schwärzen, der ganze Mist.

Das ist jetzt aber nur eine Praktikeransicht :slight_smile:

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Das zwar nicht, aber wenn du Geschäftliches mit deinem Privatkonto abwickelst und „vergisst“, das PayPal mitzuteilen, und ihnen damit Gebühren entgehen, dann könnte das zu Ärger führen. Man kann’s natürlich auch darauf ankommen lassen, braucht man sich aber auch nicht zu wundern, wenn einem das FA genauer auf die Finger schaut.

Also sie empfehlen nur 1 Konto zu haben in dem man Privat und geschäftlich zusammen führt?

Aber wie jedoch kann man beweisen das Private Einkünfte dort auch wirklich Private Einkünfte sind und eben nicht durch einen Verkauf zustande gekommen sind…?

Wenn du Ärger mit Paypal hast. weil Paypal ein anderes Gebührenmodell auf dein Konto anwenden möchte, dann ist das deinem Finanzamt völlig schnurzpiepe.

Das Finanzamt interessiert sich für solche Dinge höchstens am Rande.

Diese Problematik besteht unabhängig von der Art des Kontos.