PayPal Gebühren und MwSt

Hallo,

Ich habe folgende Frage. Ich erbringe als Kleinunternehmer Dienstleistungen über das Internet, die Bezahlung wird per PayPal abgewickelt. Allerdings behält PayPal 3.5% des Gesamtbetrages für sich um Ihren Verwaltungsaufwand zu decken. Nun möchte ich diese 3.5% aber auf meinen Kunde abwältzen und auf der Rechnung mit aufschlüsseln. Wie müsste die Rechnung aussehen und worauf berechne ich die 16% MwSt? Ein Beispiel wie ich es verstanden habe würde so aussehen:

Summe: 100 €

  • 3.5% PayPal Gebühren: 3,50 €
    Zwischensumme: 103,50 €
  • 16% MwSt.: 16,56 €
    Zu zahlende Gesamtsumme: 120,06 €

Ist diese Aufschlüsselung auf der Rechnung so zulässig und muss ich die 16% MwSt. auf die Zwischensumme oder die Summe berechnen, denn die 3.5% erhalte ich ja letzendlich nicht als Umsatz sondern die gehen ja direkt wieder an PayPal.

Kann ich die PayPal gebühren irgendwie von der Vst. wieder abziehen?

Wenn diese Rechnung nicht stimmen sollte, bitte schreibt mir ein korrigiertes Beispiel in Eure Antwort!

Besten Dank und Viele Grüsse,
Lorenz

Hi,

Ein paar Tipps:

Sprichst du von eBay-Auktionen? Hier sind sowieso Brutto-Preise anzugeben. Da funktioniert diese Rechnung also schon mal nicht.

Wenn Paypal auch außerhalb eBay funktionerit, ein paar Tipps:

  1. Verrechne dem Kunden den Netto-Warenwert zzgl. Versandkosten. Hierin packst du Porto und Gebühren.

  2. Vom Kunden die Gebühren verlangen und vom Finanzamt? Geht wohl nicht, da du dann doppelt kassieren würdest!

  3. Wenn du Paypal anbietest, hierfür aber Gebühren verlangst, musst du dies vor Vertragsabschluss aber nennen.

  4. Kreditkarten-Unternehmen reagieren ziemlich empfindlich, wenn „ihre“ Kunden mit einer Extra-Straf-Gebühr abgezockt werden. Normalerweise verlieren solche Partner die Erlaubnis, diese Kreditkarte anzubieten. Wie Paypal reagiert, bleibt abzuwarten.

  5. Wenn es eBay betrifft: Wäre ein absoluter Ausschlußgrund, bei dir zu kaufen! Des Weiteren ist eine Gebührenabwälzung nicht erlaubt!

Gruß
Falke

Hallo Falke,

danke für deine schnellt Antwort.

Nein es ist nicht EBay und die MwSt. ist abzuführen, ich kann keine Versandkosten verlangen das es sich um Dateien handelt die der Kunde ausschliesslich über das Internet zurück erhält. Das mit dem doppelt kassieren war falsch von mir formuliert. Es sollte eher heissen, wenn ich die 3,5% dem Kunden NICHT berechne ob ich sie mir vom finanzamt wiederholen kann.

Die PayPal Gebühren werden vor Vertragsabschluss genannt und der Kunde unterschreibt sowieso vorher einen Vertrag.

Es ist bei anderen Dienstleistungsunternehmen durchaus üblich und es wird ausgewiesen das der Kunde die PayPal gebühren übernehmen muss. Von PayPal selber wird die Gebührenverteilung dem Unternehmen überlassen.

Mein ganze Absicht bei dieser Sache ist das ich die Gebühren ungerne in meinen Grundpreis mit einrechnen würde, da dieser dadurch natürlich höher ausfällt und das natürlich nicht gut aussieht und 2. weil dann Kunden die per Überweisung zahlen mit den „ins geheim“ im Grundpreis enthaltenen PayPal gebühren belasten würden obwohl diese nicht für sie nicht anfallen.

Von den ganzen Grundsätzen mal abgesehen, würde die Rechnung dann so richtig aussehen wie ich sie geschrieben habe?

Viele Danke nochmal.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Summe: 100 €

  • 3.5% PayPal Gebühren: 3,50 €
    Zwischensumme: 103,50 €
  • 16% MwSt.: 16,56 €
    Zu zahlende Gesamtsumme: 120,06 €

hi,

korrekt so. die berechnung ist so und nicht anders zu erstellen, wenn du die 3,50 nicht in den preis einkalkulieren möchtest.

mfg vom

showbee

Summe: 100 €

  • 3.5% PayPal Gebühren: 3,50 €
    Zwischensumme: 103,50 €
  • 16% MwSt.: 16,56 €
    Zu zahlende Gesamtsumme: 120,06 €

hi,

korrekt so. die berechnung ist so und nicht anders zu
erstellen, wenn du die 3,50 nicht in den preis einkalkulieren
möchtest.

Hallo Lorenz,
Hallo Showbee,

wie war das mit Kleinunternehmern, die Umsatzsteuer ausweisen?
Solltest Du, Lorenz, wirklich unter die Kleinunternehmerregelung fallen rechnest Du Brutto=Netto

Gruß

Kiese

wie war das mit Kleinunternehmern, die Umsatzsteuer ausweisen?
Solltest Du, Lorenz, wirklich unter die
Kleinunternehmerregelung fallen rechnest Du Brutto=Netto

hi kiese,

ich denke " Ich erbringe als Kleinunternehmer Dienstleistungen über das Internet, die Bezahlung wird per PayPal abgewickelt. " war nur ein falscher gebrauch des terminus „kleinunternehmer“, oder? andererseits kann er ja auch dejure kleinunternehmer sein (§ 19) und auf die anwendung verzichten und defacto regelbesteuerter unternehmer werden.

aber: ich denke verwechslung „kleinunternehmer“ und „nebenberuflich“ …

mfg vom

showbee