Hallo,
ich habe mir zuerst Ihre ältere Anfrage durchgelesen, in dem Sie augenscheinlich Opfer einen Betrugs geworden sind.
Nunmehr schreiben Sie, dass Sie sich auf Ratenzahlungen geeinigt haben und bereits 2 Raten gezahlt haben.
Damit haben Sie praktisch die Schuld anerkannt, und werden leider auch nicht um die letzten beiden Raten herumkommen.
Nun weiss ich nicht ob Sie damals eine Anzeige wg. Verdacht des Betruges erstattet hatten, und wie das Verfahren ggf. ausging.
Nach Ihrer Schilderung haben Sie jedoch durch Ratenvereinbarung ein Schuldanerkenntnis abgegeben, ggf. durch Zahlung der ersten beiden Raten (konkludentes Handeln ).
Auch wenn dieser RA Schneider durch sein Masseninkasso überall im Internet kursiert, ist leider in Ihrem Fall m.E. nach die Erfolgsausssicht für ein ggf. eingeleitetes Mahnverfahren sehr hoch, und das leider für paypal.
Auch wenn ich Sie hier als „Opfer“ sehe, würde ich jedoch zur Vermeidung von weiteren Kosten umgehend die Ratenzahlung wieder aufnehmen, denn durch Ihren Verzug sind Sie schon zum Ersatz der Verzugskosten nach §286 BGB verpflichtet.( verzug ohne Mahnung, da die Raten bereits zu festen Terminen vereinbart wurden )
Leider sind Sie deshalb schon jetzt zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet, welche jedoch nicht mehr als:
Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG) 25.00
Auslagen des Rechtsanwalts (Nr. 7002, VV-RVG) 5 EURO
MwSt von Nr. 1 und 2 5.7 EURO
somit 35,70 Euro betragen sollten
Es tut mir leid Ihnen keinen besseren Rat geben zu können.
So hilfreich wie die Foren wer-weiss-was auch sein können, dennoch ersetzen Sie nicht eine Rechtsberatung eines Anwaltes.
In Ihrem Fall hätte ich Ihnen schon bei Ihrem vorangeganden Problem eine umgehende Inanspruchnahme eines Anwaltes empfohlen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute
…
Dies ist keine Rechtsbeartung, sondern stellt nur meine persönliche Meinung dar.
Ratschläge ersetzten nicht eine Rechtsberatung, die ausschliesslich dem Berufsstand der Anwälte vorbehalten ist.