Paypal, Käuferschutz und ein Gerät zuviel

Guten Tag,

ich hatte ca. vor über ein 1 1/2 Monaten bei Ebay ein Mobiltelefon ersteigert und hab es gleich über Paypal bezahlt. Allerdings hat der Käufer mir nach über drei tagen erst geantwortet und gesagt er sei erstmal im Urlaub und versendet die Ware dann erst. Nach weiteren zwei Wochen kam nichts mehr, ich hab dann den Paypal Käuferschutz beantragt und nach 10 Tagen mein Geld inkl. Versandkosten wieder bekommen und habe mir im Media Markt auf Nummer Sicher ein neues geholt und gleich mitgenommen =)

Das Problem ist nun folgendes, ich habe dann letzte Woche 29.09.2009 ein paket bekommen, wodrin das Handy von dem Verkäufer war. Er hatte es, konnte ich anhand der Sendungsnr ablesen, aber erst am 28.09.2009 verschickt. Paypal Frist schon längst abgelaufen.

Darauf hin hab ich ihm geschrieben, das ich das Gerät nicht mehr brauche und über Paypal mein Geld habe und er mir das Geld für die Versandkosten überweisen soll, weil ich das nicht einsehe für ihn zu übernehmen.

Da hat er mir geantowrtet, das Gerät sei meins ich hab es ja schließlich bezahlt.
Also hat im Paypal das Geld nicht in Rechnung gestellt.

Was soll ich jetzt tun?
Habe das Gerät nun Zuhause und benutezn tue ich es ja nicht, weil ich ja nen neues habe.
Ich will auch nicht irgendwann mal dafür bezahlen…

Aber es scheint so als hätte der Verkäufer mein Geld und Paypal hat es ihm nicht abgezogen…
Als der Käuferschutz aktiv war, hatte er sich ja nicht mal gemeldet. Alles irgendwie komisch.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen…
Danke schon mal vorab…

mfg alex

Hallo,

Allerdings hat der Käufer

du meinst den Verkäufer, ja?

Was soll ich jetzt tun?

Log dich bei paypal ein und guck ob du eigentlich deine Zahlung zurück gekriegt hast.

Meine eine persönliche Erfahrung mit paypal Käuferschutz:

Es hat ewig lange gedauert, länger als eigentlich laut paypal AGB vorgesehen, weil paypal einen Wurm im System hatte.

Dann kam nach 2 Monaten doch noch die Ware und der paypal Fall konnte ohne Zahlungserstattung geschlossen werden.

Wenn du vom gewerblichen Händler gekauft hast, kannst du im Zweifelsfall dein Widerrufsrecht nutzenn. Bei Kauf von Privat ist die Situation sehr unklar, wenn du Ersatz kaufst, bevor der erste Kaufvertrag ganz eindeutig aufgelöst ist.

Stephanie