Hallo,
ich habe bei ebay ein handy (sonyericson x10) ersteigert.
In der artikelbeschreibung stand neu und unbenutzt.
Als es bei mir ankam, stellte ich fest, das die dazugehörigen kopfhörer bereits benutzt waren, ebenso war auf dem handy musik aufgespielt worden und es wurde etlich bilder an verschieden tagen gemacht. daraufhin habe ich kontakt mit dem verkäufer aufgenommen, der dann auch zugab er habe die artikelbereibung lediglich kopiert. aber er habe mit dem handy nicht telefiniert, deshalb sei es ja neu.
Nun ahbe ich bei paypal käuferschutz beantragt. Paypal verlangt nun, dass ich non einem gutachter, natürlich auf meine kosten, nachweisen muss, das dieses handy vorher benutzt wurde.
Muss ich denn zu einem gutachter?
Ich habe ja die mails in denen der verkäufer zugibt, damit fotos gemacht zu haben und dass er die artikelbeschreibung nur kopiert hat, außerdem habe ich ja die bilder von ihm.
was kann ich denn tun?
Wenn Du mit dem Handy nicht einverstanden bist, soll der Verkäufer das Gerät zurücknehmen. Also Rückzahlung des Geldes gegen Ware.
Moin,
der Käuferschutz ist die größte Ver…, das wäre eigentlich mal was für Akte 2010, wiso oder Stern TV.
Aber Gutachter in Deutschland kann jeder sein. Wenn also dein Nachbar oder Arbeitskollege dir bestätigt, daß das Gerät nicht neu ist dann hast Du dein Gutachten.
Achte darauf, daß das auf einem Blatt mit Briefkopf und Adresse geschrieben ist und benutze den Paypal Vordruck fürs Fax.
Und beeile dich, Paypal hat so eine schwachsinnige 10-Tage-Klausel da drin.
Aber wenn du mit dem Verkäufer einig bist dann brauchst du den Paypal-Schrott doch nicht und kannst doch zug um zug mit dem Verkäufer zurück abwickeln. Paypal bzw Käuferschutz hat den Vorteil, daß der Verkäufer bei ebay gesperrt ist bis der Fall geklärt ist.
Der nächste Klopper kommt noch: Wenn Paypal der Meinung ist daß du Recht hast must du die Ware zurückschicken, und zwar so daß der Weg nachverfolgbar ist. Warensendung und Päckchen fallen damit schon mal aus.
Viel Erfolg
Gruß
heavyfuel
Hi heavyfuel
Paypal bzw Käuferschutz hat den
Vorteil, daß der Verkäufer bei ebay gesperrt ist bis der Fall
geklärt ist.
Hääh! Sollte das neu sein? Vorm Jahr gabs das auf jeden Fall noch nicht.
Kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dann wären ja die meisten Händler ständig gesperrt. Jeder zweite Hansel fährt doch total auf diesen Käuferschutz ab und anstatt bei Nichtgefallen den Artikel einfach zurückzuschicken und sich das Geld überweisen zu lassen, wird doch gleich Käuferschutz beantragt.
Der deutschen Sprache nicht mächtig, aber wie der Käuferschutz funktioniert, dann wissen sie alle.
Gruß
schatten
bei
Nichtgefallen den Artikel einfach zurückzuschicken und sich
das Geld überweisen zu lassen, wird doch gleich Käuferschutz
beantragt.
Der deutschen Sprache nicht mächtig, aber wie der
Käuferschutz funktioniert, dann wissen sie alle.
Gruß
schatten
Moin,
aber Händler ist nicht gleich Verkäufer.
Ich hatte letzt so einen Fall, wo der „private“ Verkäufer schlagartig nicht mehr kommunizierte, als ich einen Defekt meldete.
Erst als ich PayPal einschaltete und dann sein Konto bei Ebay gesperrt wurde meldete er sich wieder bei mir.
Übrigens, den Satz mit der deutschen Sprache kann ich nachvollziehen …
Bei so einem Fall werde ich den Teufel tun und die Ware einfach so zurückschicken. Wenn es dumm läuft ist dann beides Weg: (defekte)Ware und Geld.
Allerdings werde ich mir beim nächsten Mal überlegen, ob ich nicht gleich zu http://www.letzte-mahnung.de/ oder zu einem Anwalt gehe. Das ist auf alle Fälle einfacher als das PayPal- Prozedere.
Es ist schade, daß es soweit kommen muss aber leider findet man bei ebay immer mehr schräge Vögel, die es als Sport empfinden andere über den Tisch zu ziehen. Dafür habe ich kein Verständnis und Null Toleranz.
Gruß
heavyfuel