Im Januar dieses Jahre bestellte ich über ebay bei einem Powerseller für etwa 90 EUR eine Staubsauger. Das Gerät kam im nur dünnwandigen deshalb beschädigten Herstellerkarton an. Der Sauger lief nicht, das Kabel lies sich nicht einrollen. Es hing bereits bei Lieferung heraus.
Die Bezahlung erfolgte per Lastschrift über PayPal. Ich reklamierte sofort beim Verkäufer, verlangte die Rücknahme und sandte ein Kopie an PayPal. Der Verkäufer regagierte nicht, PayPal mit einem Hinweis auf den Konfliktservice.
Ich beschreibe den Mangel bei der PayPal-Konfliktregelung. Erst anschließend meldet sich der erst- und einamlig der Verkäufer. Er geht nicht auf die Mängel und nicht auf die verlangte Rücknahme ein.
Nach weiteren Mails verlangt PayPal von mir einen Sachverständigen zu beauftragen, um den Mangel nachzuweisen. Ich lehne das 1. wegen des Kostenaufwandes ab. 2. verweise ich auf den gesetzlichen Rücknahmeanspruch. Wegen der ablaufenden Frist bei Lastschriften rufe ich mein Geld zurück.
PayPal erklärt meine Mängelrüge als nicht nachgewiesen und besteht auf Bezahlung. Von dem Verkäufer ist nichts mehr zu hören. Nun lässt PayPal über das Hamburger Mahnbüro KSP den Betrag von mir einfordern.
Fazit: PayPal versucht den gesetzlichen Rücknahmeanspruch zu unterlaufen. Dies erfolgt entweder gemeinsam mit dem Verkäufer (wenn dieser denn das Geld tatsächlich erhalten hat) oder nur durch PayPal (falls die sich allein auf den Zahlungsanspruch beziehen). In letztem Fall dann zu alleinigem Gunsten von PayPal, ohne einem ihrer Vertragspartner einen Gegenwert zu liefern.
Wie auch immer mein Rat: Hände weg von PayPal!
Reinhard D. Schulz aus Berlin