Hallo, was würde wohl alles passieren,wenn man aus folgendem Grund eine Paypallastschrift (bis zu 6 Wochen möglich) stornieren würde:
ein über Paypal bezahlter und im Ausland gekaufter Artikel (Warenwert über 40 Euro) mißfällt und will zurückgegeben werden, jedoch weigert sich der Händler, die Versandkosten und die Rücksendekosten zu übernehmen. Was erstattet wird, sind die reinen Artikelkosten. auf dem Hin- und Rückversand bliebe man sitzen.
SO! da wird - rein theoretisch! - die dazugehörige Paypal-Lastschrift storniert, und der Betrag geht also zurück an den Käufer. Dieser überwiese an Paypal nur (wieder) den Betrag abzüglich der Versand- und Rücksendekosten wieder zurück… (da zwischenzeitlich der Verkäufer den reinen Artikelpreis zurückgesendet habe)
Was für folgen hätte das im Grunde gerechte, aber für Paypal nachteilige Verfahren, ausser einer Sperrung des Paypal-accounts?
PS: Paypal wäre nicht imstande dem Käufer für diesen Sachverhalt Käuferschutz zu gewähren, da dieser nur greift, wenn der Artikel nicht angekommmen sei, oder von abweichender Beschreibung…
Hallo, was würde wohl alles passieren,wenn man aus folgendem
Grund eine Paypallastschrift (bis zu 6 Wochen möglich)
stornieren würde:
ein über Paypal bezahlter und im Ausland gekaufter Artikel
(Warenwert über 40 Euro) mißfällt und will zurückgegeben
werden, jedoch weigert sich der Händler, die Versandkosten und
die Rücksendekosten zu übernehmen. Was erstattet wird, sind
die reinen Artikelkosten. auf dem Hin- und Rückversand bliebe
man sitzen.
SO! da wird - rein theoretisch! - die dazugehörige
Paypal-Lastschrift storniert, und der Betrag geht also zurück
an den Käufer. Dieser überwiese an Paypal nur (wieder) den
Betrag abzüglich der Versand- und Rücksendekosten wieder
zurück… (da zwischenzeitlich der Verkäufer den reinen
Artikelpreis zurückgesendet habe)
Was für folgen hätte das im Grunde gerechte
Gerecht? Der Käufer sollte erstmal einen realitätsscheck durchführen und sich bewusst werden, dass beim Kauf im Ausland ganz andere Gesetzmäßigkeiten gelten und man sich das z.B. mit der Rückgabe bei Nichtgefallen (und Erstattung der VK bei Rücksendungen) in die Haare schmieren kann.
das ist keine Antwort auf die klar gestellt Frage!!!
Hallo,
Was für folgen hätte das im Grunde gerechte,
„Im Grunde gerecht“ gibt es nicht, entweder etwas ist rechtens oder nicht. Die Geschäftsbedingungen sehen hier wohl etwas anderes vor, als das, was der Kunde meint.
aber für Paypal nachteilige Verfahren, ausser einer Sperrung des
Paypal-accounts?
Das übliche, wenn man nicht bezahlt: Mahnung, Mahnbescheid, Klage und/oder Gerichtsvollzieher, …
Ob paypal der Schufa etc. angeschlossen ist, müßte man raussuchen.
Cu Rene
Hallo, was würde wohl alles passieren,wenn man aus folgendem
Grund eine Paypallastschrift (bis zu 6 Wochen möglich)
stornieren würde:
Das ist nicht nur sechs Wochen möglich.
SO! da wird - rein theoretisch! - die dazugehörige
Paypal-Lastschrift storniert, und der Betrag geht also zurück
an den Käufer. Dieser überwiese an Paypal nur (wieder) den
Betrag abzüglich der Versand- und Rücksendekosten wieder
zurück… (da zwischenzeitlich der Verkäufer den reinen
Artikelpreis zurückgesendet habe)
Das Problem liegt allein schon darin, daß Paypal auf den Versandkosten sitzenbliebe. Da Paypal mit der Sache genau gar nichts zu tun hat, wird Paypal sich den Betrag von dem zurückholen, der in schuldet: vom Käufer.
Was für folgen hätte das im Grunde gerechte, aber für Paypal
nachteilige Verfahren, ausser einer Sperrung des
Paypal-accounts?
PS: Paypal wäre nicht imstande dem Käufer für diesen
Sachverhalt Käuferschutz zu gewähren, da dieser nur greift,
wenn der Artikel nicht angekommmen sei, oder von abweichender
Beschreibung…
Wieso „imstande“? Wieso „gerecht“? Die beschriebene Handlungsweise hat etwas von Selbstjustiz und -gerechtigkeit. Zu recht wird man sich mit der Nummer hinreichend Ärger und Kosten einhandeln. Olafs Einwand hinsichtlich der ausländischen Rechtslage ist im übrigen absolut korrekt. Deine Reaktion darauf fügt sich nahtlos ins Bild.
C.
und ist das etwa „Recht“, wenn ein europäischer Händler einen Artikel zwar zurücknimmt, aber nicht die Versandkosten und auch nicht die Rücksendekosten übernimmt, obwohl europäisches „Recht“ dies vorgesehen hat…???
und ist das etwa „Recht“, wenn ein europäischer Händler einen
Artikel zwar zurücknimmt, aber nicht die Versandkosten und
auch nicht die Rücksendekosten übernimmt, obwohl europäisches
„Recht“ dies vorgesehen hat…???
Nur weil Dir jemand das Auto klaut, kannst Du nicht einem unbeteiligten Dritten die Wohnzimmerscheibe einwerfen.
das ist keine Antwort auf die klar gestellt Frage!!!
Ich wollte dir nur den Kopf waschen, außerdem ist das hier kein „Wünsch dir was“!
Also!
das ganze scheint ein Fall für das EVZ - Europäisches Verbraucherzentrum
zu sein: www.evz.de die können weiterhelfen!
Hallo,
das ganze scheint ein Fall für das EVZ - Europäisches
Verbraucherzentrum zu sein: www.evz.de die können weiterhelfen!
was sollen die aufgrund welchen Gesetzes unternehmen? Was genau hilft das dem Kunden?
Gruß
loderunner (ianal)
Ich habe heute morgen mit denen telefoniert:
die sagen, daß ist ganz klar ein Verstoß gegen EU-Recht!
die haben Kollegen in BE und allen Mitgliedsstaaten, die sich drum kümmern, dem gutsten die Augen öffnen, und erklären, was das für Folgen hat, etc.
Es gibt mittlerweile sogar so eine Art europäischen vereinfachten Mahnbescheid mit Rechtstitel (sofern es berechtigt ist)…
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/…
womit man seine Forderung - so sie rechtens ist - auch vor einem belgischen Gericht einklagen kann…