Paypal, Verkäufer verlangt Aufpreis

Hallo,
habe etwas ersteigert und gleich nach dem ersteigern via Paypal gezahlt und erst jetzt die Email vom Verkäufer gelesen.

Kontoverbindung etc. stehen dort und wenn ich via Paypal zahlen wolle, müsse er 1,00 Euro mehr nehmen.

Ist dies üblich?

Sollte keine Grundsatzdiskusion sein, ob ich etwas bezahlen kann oder nicht, sondern nur, ob es so üblich ist, ob ihr das auch so handhabt.
Lieben Dank
und Gruß
Caschmi

Hi

Kontoverbindung etc. stehen dort und wenn ich via Paypal
zahlen wolle, müsse er 1,00 Euro mehr nehmen.
Ist dies üblich?

Nein.

Und wenn dies nicht in der Auktion mit drin stand (welches dein verbindlicher Vertrag ist), ist es auch völlig egal was er hinterher in seinen E-Mails schreibt.

MfG
Lilly

Hallo,
ich habe diesen Vermerk schon öfter gesehen. Es könnte sein, dass der Verkäufer paypal-Transaktions-Gebühren zahlen muss, deshalb der Aufpreis. Ist er allerdings aus Deutschland, wäre es nicht fair.

Ist der Verkäufer aus dem Ausland? Da weiss ich nicht, wie es mit den Gebühren ist, die der Verkäufer an paypal zahlen muss.
In Deutschland sind dieses Jahr Transaktionen innerhalb Deutschlands kostenfrei, ab 2007 0,35 Euro + 1-2% je nach Volumen. https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/cps…
Für Transaktionen aus dem Ausland auch jetzt schon 0,35 Euro +1,9%-3,4% https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=_displa…

Grüssle
Macsima

Hi

Ist doch irrelevant ob der VK Gebühren zahlen muss.
An eBay muss er auch Gebühren zahlen.

MfG
Lilly

Hi
seh ich anders. wenn ein VK gebühren für den Geld-Empfang zahlen muss gestehe ich ihm den Wunsch des Ausgleichs zu, genauso wie ich bei ner Auslandsüberweisung die vollen gebühren trage und nicht dem Empfänger einen Teil anlaste. Aber - wenn, dann sollte er schon in der Aukrion bekanntgeben z.B. bei Paypalzahlung bitte plus 1,5% oder so…
HH

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Die Ebay-Gebühren darf ein Verkäufer nicht auf den Käufer abwälzen.
Paypal ist aber nicht Ebay, also kann ich als Verkäufer die Gebühren weitergeben (fallen aber nur bei Kreditkartenzahlung an, welche man dann stattdessen ausschliessen kann). Das muss aber in der Artikelbeschreibung auch dargestellt werden, sonst ist das nicht gültig.

Gruss Jutta

Hallo!
Ich Jutta und Helge nur beipflichten! Die Verkäufer bei ebay bieten ihre Artikel im allgemeinen sowieso zu Niedrigstpreisen an. Die Gewinnspannen sind sehr klein. Deshalb können sich viele es sich schlichtweg nicht leisten, nochmal mindestens 40 cent pro Artikel zu verlieren.
Allerdings muss der Aufschlag deutlich in der Artikelbeschreibung zu erkennen sein, nachträgliche Einforderung ist nicht erlaubt.

Grüssle
Macsima

Hi

Ist ja schön und gut aber rechtlich kann der VK nicht drauf bestehen.
Ein VK kann nicht hinterher Gebühren draufschlagen.
Sowas muss im Vertrag drin stehen das bei Kreditkartenzahlungen oder besondere Zahlungen x€ oder x% Aufschlag kommt.
Gegen eBay AGBs ist das allemal, aber das würde rechtlich gelten.

Ist wie mit dem Versand.
Wenn VK 3,- € angibt muss K auch keine 6,-€ zahlen nur weil Ware doch größer und schwerer ist als VK erst annahm.

MfG
Lilly

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Hi

Allerdings muss der Aufschlag deutlich in der
Artikelbeschreibung zu erkennen sein, nachträgliche
Einforderung ist nicht erlaubt.

Na dann sind wir uns doch alle einig -.-
Und nichts anderes schireb ich.
Es ist völlig irrelvant was wieviel Gebühren kostet.
Relevant sind nur die Angaben im Vertrag.
Die Mail danach zählt nicht dazu.

MfG
Lilly

Hi

Paypal ist aber nicht Ebay,

das stimmt nicht mehr, paypal ist mittlerweile ebay…
HH

Muss meine Meinung revidieren

Hi

Paypal ist aber nicht Ebay,

das stimmt nicht mehr, paypal ist mittlerweile ebay…
HH

Ok, unklar ausgedrückt, meinte Ebay als Versteigerungsplattform.

Aber unabhängig davon steht in den Ebay-Grundsätzen, dass Kreditkartengebühren nicht an den Käufer weitergegeben werden dürfen. Damit dann wohl auch keine Paypalgebühren. Kann zum Ausschluss des Verkäufers führen.

Gruss Jutta