PayPal verstoß gegen eigene AGB´s ?

Hi leute,

ich habe über PayPal einen Homepage Code verkauft bzw. eine Komplette Homepage für den Kunden Programmiert. Das ganze hat 250€ gekostet der Kunde hat auch über PayPal sofort nach überprüfung der Homepage das Geld überwiesen.

Jetzt zu meinem Problem:

Der Kunde hat nach ca. einer Woche Antrag auf Käuferschutz gestellt da soweit ich das Gesehen habe ein angeblich Unautorisierter zugriff stattgefunden hat. Ich habe allerdings über die gleiche E-Mail adresse wie PayPal adresse Kontakt zu dem Kunden gehabt.

Soeben ist das „Urteil“ von PayPal gekommen und es wurde gegen mich entschieden habe sofort eine E-Mail an PayPal geschrieben die haben auch ungerwöhnlicher weise inerhalb 30min geantwortet. In dieser Mail stand das der Verkäufer schutz leider nicht bei Virtueller Ware eintritt.
Ich habe mir dann sofort die AGB´s durchgelesen und das gleiche Steht ebenfalls unter Käuferschutz das Virtuelle waren eben nicht davon betroffen seien. Hier der Aktuelle auszug:

Anspruchsberechtigung.

Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein eBay Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld „Sicher kaufen“ im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.

3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

  1. Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
  2. Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
  3. Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden

Verstost nun PayPal gegen seine eigenen AGB´s ?

Bin etwas verunsichert da natürlich mein PP Konto mit 250€ im minus ist…
und das geld Bereits für neue Hardware ausgegeben wurde.

Mfg Fee

Die AGBs von Paypal sollen, wie alle AGBs, den Verwender, also Paypal, einen Vorteil gegenüber BGB geben,
und nicht dem Kunden gegenüber Paypal!

Paypal will, aus welchen Gründen auch immer, nur für materielle Güter eintreten und dann eigentlich auch nur wenn sie über ebay gekauft wurden und dann eigentlich lieber auch nicht.

Paypal baut deshalb jede Menge schlecht erkennbare Hürden für den Kunden in seine AGBs ein um im Schadensfall nicht wirklich zahlen zu müssen.

Ich bin auf ähnliche Weise auch mal reingefallen als ich im Internet ein in USA gekauften Programm bekommen hatte das der Beschreibung nicht entsprach und den Kauf über Paypal wieder rückabwickeln wollte.

Der Paypal-Käuferschutz ist äusserst Lückenhaft und mehr als Werbegag als als brauchbares Geld-Zurück-Versprechen anzusehen; Paypal betreibt ausgefeilte, aktive Kundentäuschung indem sie falsche Erwartungen beim Kunden erwecken die sie prinzipiell und grundsätzlich gar nicht erfüllen wollen.

Denn wenn Paypal eigentlich sonst regulieren müsste, dann wollen sie vorher auch noch von Käufer innerhalb kurzer Zeit ein glaubwürdiges Gutachten eingesendet haben, das den behaupteten Mangel von unabhängiger Stelle bestätigt.

Dieser Aufwand lohnt sich für den Kunden oft nicht, zumindest für mich nicht.

Dann ist es einfacher gleich den Verkäufer rechtlich zu belangen.

Ausserdem muss der Kunde auch noch die Ware auf seine Kosten zurücksenden, auch wenn nach dem Gesetz eigentlich der Käufer für die Rücksendekosten aufkommen müsste.

Ob das überhaupt statthaft ist wage ich hier mal lauthals zu bezweifeln!

Es wird meiner Ansicht nach mal Zeit, das sich irgendeine Verbraucherorganisation oder Verbraucherzentrale mal die AGBs von Paypal vornimmt und ein paar Abmahnungen verschickt.

Man sollte Paypal als das betrachten was es letztlich nur ist:

eine sehr schnelle Zahlungsmöglichkeit!

Die Kulanzversprechen sollte man nur als leere Werbeaussage betrachten.

Nochmal direkt zu dir und deinem Anliegen:

da du nicht über ebay gekauft hast wird Paypal nach ihren AGBs sowieso grundsätzlich nichts erstatten.

VERGISS DEN KÄUFERSCHUTZ VON PAYPAL,

ER IST NUR EIN WERBE-GAG !!!

Gruß

Jürgen

PayPal ist eine pure Frechheit! Ebenso die AGBs und der Service. Werbesprüche des Käufer- und Verkäuferschutz blenden uns und der Konzern macht Milliarden damit und hilft kein Stück bei Problemen der Verkäufer!

Dabei werden kleine Privatverkäufer bei und von eBay über den Tisch gezogen, weil sie PayPal als Zahlungsmethode aktzeptieren müssen.

Vielleicht kann das hier ja künftig helfen?!

http://www.facebook.com/pages/Stop-PayPal/2167248050…

Ein Aufruf an alle! : Bindet in den Auktionen dieses Symbol ein!

Sodelle ersteinmal danke für die antwort

PayPal hatte sich bei mir nicht mehr gemeldet das konto war allerdings immer noch im Minus, heute ist ein Brief der ksp. Rechtsanwalts Kanzlei eingetroffen. Mit Mahngebühren etc. von 170€ (find ich zwar bissl hoch aber ok ) diese sagen ich solle den Betrag bis 18.05.11 zahlen. Nun bin ich mir sehr unsicher was ich tun soll PayPal hat mir keine Mahnungen zukommen lassen, hab auch im Spam ordner geschaut … gegooglet hab ich bereits aber dadurch bin ich nun doch etwas mehr verwirrt :confused:

Soll ich nun noch einmal Schriftlich die Ksp auffordern mir eine Beweislage vorzulegen auf welchen grundlagen diese Forderung beruht ?

Oder soll ich das schreiben Ignorieren bis ein Gerichtliches schreiben bei mir einflattert ?

Da ich vor kurzem aus meiner Wohnung ausgezogen bin bekomme ich dort noch meine Kaution könnte also die Rechnung begleichen.