PayPal verstoß gegen eigene AGB´s ?

Hi leute,

ich habe über PayPal einen Homepage Code verkauft bzw. eine Komplette Homepage für den Kunden Programmiert. Das ganze hat 250€ gekostet der Kunde hat auch über PayPal sofort nach überprüfung der Homepage das Geld überwiesen.

Jetzt zu meinem Problem:

Der Kunde hat nach ca. einer Woche Antrag auf Käuferschutz gestellt da soweit ich das Gesehen habe ein angeblich Unautorisierter zugriff stattgefunden hat. Ich habe allerdings über die gleiche E-Mail adresse wie PayPal adresse Kontakt zu dem Kunden gehabt.

Soeben ist das „Urteil“ von PayPal gekommen und es wurde gegen mich entschieden habe sofort eine E-Mail an PayPal geschrieben die haben auch ungerwöhnlicher weise inerhalb 30min geantwortet. In dieser Mail stand das der Verkäufer schutz leider nicht bei Virtueller Ware eintritt.
Ich habe mir dann sofort die AGB´s durchgelesen und das gleiche Steht ebenfalls unter Käuferschutz das Virtuelle waren eben nicht davon betroffen seien. Hier der Aktuelle auszug:

Anspruchsberechtigung.

Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein eBay Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld „Sicher kaufen“ im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.

3.3 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen materiellen Artikel, der versandt werden kann.
Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

  1. Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
  2. Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
  3. Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden

Verstost nun PayPal gegen seine eigenen AGB´s ?

Bin etwas verunsichert da natürlich mein PP Konto mit 250€ im minus ist…
und das geld Bereits für neue Hardware ausgegeben wurde.

Mfg Fee

Hi auch,

Der Kunde hat nach ca. einer Woche Antrag auf Käuferschutz
gestellt da soweit ich das Gesehen habe ein angeblich
Unautorisierter zugriff stattgefunden hat.

Ich lese daraus Paypalkontoinhaber und Käufer nicht die selbe Person sind und es sich um eine von Ihm nicht genehmigte Zahlung handelt?

Also eher ein Fall für die Verkäuferschutz-Richtlinie 1.4

Gruss HighQ

Guten Tag,

richtig PayPal sagt dass, das Käufer Konto gehackt wurde. Meine Konto ist deshalb im Minus. Ich habe bei PayPal bereits des öfteren Log Dateien angefordert, diese senden Sie allerdings nur an die Polizei und an ein Gericht, Somit muss ich also PayPal vertrauen ? Ich habe bereits des öfteren Gelesen das PayPal die sache an ein Inkasso Büro weitergibt aber PayPal noch nie vor Gericht gegangen ist da deren AGB´s nicht mit dem Deutschen Gesetz Rechtens sind stimmt das ?

Ich habe euch mal einige Emails von PayPal unten angefügt. Im übrigen haben Sie mir auch bereits eine Ratenzahlung angeboten soll ich diese ggf. in Anspruch nehmen ?

Guten Tag Ferdinand Ernst!

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben eine Dienstleistung verkauft. Diese ist nicht über den Verkäuferschutz abgesichert. Deshalb sende ich Ihnen zum besseren Verständnis die Bedingungen zum Verkäuferschutz.

Je mehr Zahlungsmethoden Sie anbieten, desto mehr Käufer sprechen Sie an – auch international. Aber: Mit Kreditkarten- oder Lastschriftzahlungen sind auch Rückbuchungsrisiken verbunden. Zum Beispiel wenn das Bankkonto des Käufers nicht gedeckt ist oder Kreditkartenmissbrauch vorliegt. Dadurch können Ihnen Zahlungsausfälle entstehen.

Und genau davor schützen wir Sie mit dem PayPal-Verkäuferschutz!

Wir sichern Sie ab:

• Gegen die Risiken des Lastschriftverfahrens wie Rücklastschrift, Kontounterdeckung und Kontomissbrauch.

• Bei Rückbuchungen von Kreditkartenzahlungen.

• Bei ungerechtfertigten Käuferbeschwerden.

So sind Sie geschützt:

• Versenden Sie an die in den Transaktionsdetails hinterlegte Adresse des Käufers. Klicken Sie dafür einfach auf den Link „Details“ der jeweiligen Zahlung.

• Wählen Sie eine Versandart, mit der wir sehen können, dass Sie die Ware an den Käufer und die Adresse in den Transaktionsdetails verschickt haben.
Im Geschäftskundenbereich unserer Website erhalten Sie weitere Informationen, welche Versandarten geeignet sind.

• Versenden Sie die Ware zeitnah innerhalb von sieben Tagen.

Ist eigentlich alles ganz einfach. Wir haben das aber natürlich auch noch einmal ganz ausführlich für Sie in unserer Verkäuferschutzrichtlinie zusammengefasst. Die finden Sie auf jeder PayPal-Seite unter dem Link „AGB“.

Und: Die Zahlung muss abgeschlossen sein, um den Verkäuferschutz in Anspruch nehmen zu können.

Log Dateien dürfen nur an Strafverfolgungsbehörden ausgeliefert werden.

Sollten Sie sich entscheiden, gegen den Käufer Anzeige zu erstatten, dann können wir der Polizei auf Anfrage weitere Informationen zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund des Datenschutzes kontospezifische Informationen ausschließlich an Gerichte und Strafverfolgungsbehörden weitergeben dürfen.

Freundliche Grüße
Robert Castan
PayPal-Kundenservice

Guten Tag Ferdinand Ernst!

Sie bitten uns in Ihrer Email Ihnen Loggin Daten zur Verfügung zu stellen.
Wir können Ihnen keine Daten zu einem anderen Konto mitteilen. Unabhängig davon, Herr Ernst, dass der Käufer hier gemeldet hat, dass er die Zahlung nicht selbst durchgeführt hat, sind Sie als Verkäufer immer auf der sicheren Seite mit einem Versandbeleg. Genau um diesen hatten wir Sie am 28.03. gebeten und nicht erhalten. Deshalb konnten wir den Fall leider nicht zu Ihren Gunsten entscheiden. Dies tut mir wirklich leid, Herr Ernst.

Freundliche Grüße
Sandra Graf
PayPal-Kundenservice

Guten Tag, Ferdinand Ernst!

Manchmal informieren uns PayPal-Kontoinhaber, dass Ihr PayPal-Passwort geknackt und das Konto unbefugt genutzt wurde.

Ein anderes Beispiel: Einem Internet-Betrüger ist eine fremde Kreditkartennummer in die Hände gelangt. Er hat sie dann in einem PayPal-Konto hinterlegt und zu Betrugszwecken genutzt.

Wir sind dazu verpflichtet, jeden dieser Fälle zu untersuchen. Die Untersuchung der o. g. Fälle ist abgeschlossen und es wurde festgestellt, dass es sich um einen Fremdzugriff handelte. Aus diesem Grund hatten wir nur die Möglichkeit zu prüfen, ob der Verkäuferschutz Ihrerseits in Anspruch genommen werden kann. Da es sich um virtuelle Ware handelte, konnten wir die Bereitstellung der Ware nicht nachvollziehen und Ihnen somit den Betrag nicht erstatten.

Sie können dies im Einzelnen über unsere „AGB“, „Verkäuferschutzrichtlinien“ nachlegen/nachvollziehen.

Mit freundlichem Gruß
Marlen Fräch
PayPal-Kundenservice

Guten Tag, Ferdinand Ernst!

Vielen Dank, dass Sie PayPal wegen Ihrem negativen Kontostand
kontaktieren.

Ok unsere Sorge ist nun das Ihr Konto nach einem Inkasso Unternehmen
weitergeleitet wird. Um das zu vermeiden können Sie eine Ratenzahlung
mit uns eingehen. Oder den Vollen Betrag ausgleichen per Kreditkarte.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer ##### ### ###.

Viele Grüße,
Jan Adler
PayPal-Kundenservice

Mit freundlichen Grüßen

Ferdinand Ernst