A (in Deutschland) möchte ein Auto nach Norwegen verkaufen und dieses Fahrzeug liefern.
B ist der norwegische Käufer, dieser möchte vorab per PayPal bezahlen.
Kann B nach Lieferung die Zahlung zurückbuchen? Kann es also passieren, dass A das Fahrzeug liefert, und dann entweder - bei Nichtgefallen - das Auto wieder mitnehmen kann (wurde so vereinbart, dass der Kauf fix ist), oder, noch schlimmer, dass der Wagen in Norwegen bleibt, und B das Geld danach rückbucht?
Falls dies alles ausgeschlossen sein sollte, kann es dann passieren, dass B bezahlt, A einfach nie liefert und B ohne Geld und ohne Auto sitzenbleibt?
Ist irgendjemand geschützt? Wenn ja, wie? (verkauf hat nichts mit eBay zu tun, A wünscht Vorkasse (aus logischem Grund), B will nicht überweisen, sondern mittels PayPal bezahlen.
Soweit ich weiß, greift der Schutz von Paypal nur bei über ebay erstandene/verkaufte Artikel.
Bei Paypalzahlung immer VERSAND mit NACHWEIS, niemals persönliche Übergabe oder einfache Briefversad!(Persönliche mit Quittung ist zu erfragen, wenn dann würde ich es aber mit Ausweiskopie des Käufers machen) --> Wenn kein Nachweis, Geld weg wenn der Kunde Betrügerische Absichten hat.
Paypal-Konto sollte auf den Kunden passen, wenn der Norweger mit einem PP Konto auf Belgien auf einen fremden Namen bezahlt würde ich stutzig werden.
Nochmal: Am wichtigsten für den Verkäufer ist ein Nachweis, dass die Ware zum Kunden gegangen ist!!
und wenn das Geld schon auf ein Konto übertragen wurde (dauert
m.W. ca. 7 Tage)? Kann PayPal das dann zurückfordern?
Ja, dann wird einfach dein PP Konto negativ belastet und du bist verpflichtet das auszugleichen.
Läuft es über ebay? Hab gerade noch einmal gelesen: Käuferschutz gibt es nur für Ebayartikel. Alles außerhalb ebay ist sozusagen mit einer normale Überweisung gleichzusetzen, da schert sich PP keinen deut drum.
Das Geld ist nur weg, wenn du keinen Nachweis hast, dass der Kunde das Gerät bekommen hat, oder es zumindest rausgegangen ist. Der Paketdurchschlag ist da das einfachste, aber wenn du es pesönlich mit nem normalen Kaufvertrag machst, dazu alle Unterschriften, am Besten noch einen Zeugen und eine Kopie des Ausweises des Käufers, der es PERSÖNLICH sein sollte, könnte es auch klappen. Dazu wie gesagt E-Mail an PP, das müsstest du schon selbst nachfragen.
Wenn es eh außerhalb ebay ist tut das alles nix zur Sache, man müsste nur überlegen, wie es Preislich aussieht, denn normal würde dein norwegischer Käufer Überweisungsgebühren zahlen, so legt PP diese dir auf.