Paysite als Existenzgründung

Hallo, ich bin Fotograf und möchte seriöse Bilder von einem „Model“, das ich fotografiere, im Internet anbieten.
Zu diesem Zweck möchte ich eine Bezahlseite einrichten (Mitgliedsbereich mit Zugang per Kreditkarte). Technische Umsetzung kein Problem…

NUR: Ist das ein anzumeldendes Gewerbe? Muss ich Steurn zahlen? Wo muss ich das anmelden?

Bitte kein Ratschlag ala VHS-Kurs besuchen. Ich brauche keine Infos, wie man als Hochschul-Absolvent einen Business-Plan erstellt…

Danke.

Hallo,

NUR: Ist das ein anzumeldendes Gewerbe?

Ja. Auch wenn das Niveau der Fotografien selber künstlerisch ist, ist die Leistung hier nicht der Verkauf des Werkes selbst. Also keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit.

Muss der Anbieter Steuern zahlen?

Ja.

(1) USt: Bei einem Umsatz unter 17.500 € wird keine USt erhoben (Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19(1) UStG). Dabei werden alle Umsätze aus der gesamten Tätigkeit zusammengerechnet.

(2) GewSt: Bei einem Gewerbeertrag unter 24.500 € fällt keine GewSt an

(3) ESt: Die Einkünfte aus dem Betrieb können im vorgelegten Fall als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt werden. Sie werden zusammen mit den anderen Einkünften zur ESt veranlagt.

Wo muss man das anmelden?

Anmeldung des Gewerbebetriebes bei der örtlich zuständigen Gemeindebehörde.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Muss der Anbieter Steuern zahlen?

Ja.

(1) USt: Bei einem Umsatz unter 17.500 € wird keine USt
erhoben (Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19(1) UStG). Dabei
werden alle Umsätze aus der gesamten Tätigkeit
zusammengerechnet.

(2) GewSt: Bei einem Gewerbeertrag unter 24.500 € fällt keine
GewSt an

(3) ESt: Die Einkünfte aus dem Betrieb können im vorgelegten
Fall als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt
werden. Sie werden zusammen mit den anderen Einkünften zur ESt
veranlagt.

Danke für die Infos!

Wo muss man das anmelden?

Anmeldung des Gewerbebetriebes bei der örtlich zuständigen
Gemeindebehörde.

Für mich sehr schwierig zu verstehen, dass so etwas gleich unter Gewerbe läuft.
Ich hoffe, man kann mir auf der Gemeinde weiterhelfen.

Muss ich sonst noch etwaige Behördengänge etc. im Voraus erledigen? Bei Umsatz- und Gewerbesteuer vermute ich, dass ich bis auf weiteres unter den beiden Grenzen liegen werde.

Servus nochmal,

wegen des Stichwortes „Existenzgründung“ hab ich noch vergessen:

Für mich sehr schwierig zu verstehen, dass so etwas gleich
unter Gewerbe läuft.

Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, ist das Ganze gewerberechtlich und steuerrechtlich Liebhaberei. Es entsteht bloß umsatzsteuerlich ein Unternehmen.

Wenn keine Gewinnerzielungabsicht vorliegt, aber dennoch Überschüsse erzielt werden, ist der Sachverhalt „Liebhaberei“ sehr schwierig - wenn überhaupt - zu begründen.

Schöne Grüße

MM