hatte heute eine nette Diskussion und bin auf Eure Meinung gespannt:
A filmt sein 100.000 Euro Wohnmobil auf öffentlichem Grund mit Bewegungsmelderkamera (schaltet sich nur ein, wenn was passiert).
B randaliert an dem Wohnmobil (zB Reifen platt stechen oder ähnliches)
Nun kann A ja nicht sagen, dass der Täter gefilmt wurde, oder?
Auch wenn NUR das Wohnmobil auf öffentlichem Grund zu sehen ist.
Ein Anwalt C behauptet, man dürfe sein Eigentum (auch auf öffentlichem Grund) überwachen, ergo filmen - hab ich was verpasst?
Könnte A das Filmmaterial verwenden, wenn es zu Vandalismus käme?
Kann B Recht auf Eigentum an seinen Bildern anmelden, wenn es zur Anzeige /Gericht käme und die Veröffentlichung vereiteln?
Hallo,
meiner Kenntnis nach ist das Filmen des öffentlichen Raumes ohne Hinweis darauf nicht zulässig. Man müsste also schon durch Hinweisschilder drauf hinweisen, was ohne Erlaubnis des sog. Trägers der Straßenbaulast bzw. der Gemeinde nicht berechtigt, den öffentlichen Raum zwischen der Kamera und dem Wohnmobil zu filmen. Ob ein solcher Film zu einem Beweis vor Gericht taugt, entscheidet der jeweilige Richter selber.
Und ich hoffe, für den Fall dass es sich nicht doch um das Wohnmobil aus dem Thread darüber handelt, dass das Küchenfenster B nicht drauf zu sehen ist Oder will sich A drauf berufen, dass eh das Wohnmobil den ganzen Tag davor steht ?
A und B sollten sich mal lieber an einen Schiedsmann wenden, ehe sie mit Gartengeräten aufeinander losgehen