PC abschreiben, auch wenn kein Umsatz gemacht wurd

Ich hatte letztes Jahr bis einschliesslich Oktober ein Gewerbe angemeldet welches ich nebenbei betrieb. Den PC konnte ich jährlich mit 934 DM abschreiben. (das Gewerbe wurde Oktober 1999 angemeldet - also konnte ich 99 467 DM absetzen)
In 2000 habe ich aber mein Gewerbe vernachlässigt und keinen Umsatz gemacht. Kann ich den PC trotzdem absetzen? Und wie ist das mit dem Veräussern? Muss ich den PC veräussern? Ich habe ihn nach Aufgabe ja nicht verkauft, sondern er steht hier immer noch (mehr oder weniger) nutzlos hier rum. Wenn ich ihn tatsächlich privat nutzen würde, wie veräussere ich ihn dann. Oder wäre es steuerlich günstiger, wenn ich ihn für ein Appel und ein Ei verschleudere? Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Ich hatte letztes Jahr bis einschliesslich Oktober ein Gewerbe
angemeldet welches ich nebenbei betrieb. Den PC konnte ich
jährlich mit 934 DM abschreiben. (das Gewerbe wurde Oktober
1999 angemeldet - also konnte ich 99 467 DM absetzen)
In 2000 habe ich aber mein Gewerbe vernachlässigt und keinen
Umsatz gemacht. Kann ich den PC trotzdem absetzen?

Also, ich versuch´s mal: Unabhängig vom Umsatz kannst Du Deinen PC auf jeden Fall absetzen (denk z.B. an Firmen in der Gründungsphase, die im ersten Jahr gar nichts absetzen). Du kannst die rechnerischen Verluste, die Du im letzten Jahr gemacht hast, mit Deiner Lohnsteuer aus einer bspw. Angestelltentätigkeit verrechnen.

Und wie ist
das mit dem Veräussern? Muss ich den PC veräussern? Ich habe
ihn nach Aufgabe ja nicht verkauft, sondern er steht hier
immer noch (mehr oder weniger) nutzlos hier rum.

Warum sollte Dich jemand dazu zwingen, den PC zu veräußern? Er ist Dein Eigentum, bzw., das Eigentum der Firma.

Wenn ich ihn
tatsächlich privat nutzen würde, wie veräussere ich ihn dann.
Oder wäre es steuerlich günstiger, wenn ich ihn für ein Appel
und ein Ei verschleudere? Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Das wäre dann ein Privat(ver)kauf, Du verkaufst in also in Deiner Eigenschaft als Unternehmerin und kaufst ihn als Privatsilke. Müßte eigentlich versteuert werden, aber was das FA nicht weiß, …

Gruß Dirk

Ich hatte letztes Jahr bis einschliesslich Oktober ein Gewerbe
angemeldet welches ich nebenbei betrieb. Den PC konnte ich
jährlich mit 934 DM abschreiben. (das Gewerbe wurde Oktober
1999 angemeldet - also konnte ich 99 467 DM absetzen)
In 2000 habe ich aber mein Gewerbe vernachlässigt und keinen
Umsatz gemacht. Kann ich den PC trotzdem absetzen?

Also, ich versuch´s mal: Unabhängig vom Umsatz kannst Du
Deinen PC auf jeden Fall absetzen (denk z.B. an Firmen in der
Gründungsphase, die im ersten Jahr gar nichts absetzen). Du
kannst die rechnerischen Verluste, die Du im letzten Jahr
gemacht hast, mit Deiner Lohnsteuer aus einer bspw.
Angestelltentätigkeit verrechnen.

Und wie ist
das mit dem Veräussern? Muss ich den PC veräussern? Ich habe
ihn nach Aufgabe ja nicht verkauft, sondern er steht hier
immer noch (mehr oder weniger) nutzlos hier rum.

Warum sollte Dich jemand dazu zwingen, den PC zu veräußern? Er
ist Dein Eigentum, bzw., das Eigentum der Firma.

HOLLA weisser ritter!

also, die frage ist die, ob das gewerbe nur in 2000 vernachlässigt wurde und nurmal zwischendurch keine gewinnerzielungsabsicht vorlag, oder ob sie nie wieder vorhat gewerblich tätig zu werden. wenn 2teres der fall wäre sind es keine einkünfte/verluste aus gewerbebetrieb und sie müsste ihr gewerbe abmelden. dann würde aus betriebsvermögen durch entnahme (die USt-steuerpflichtig ist, soweit VoSt gezogen wurde) privatvermögen. hierbei werden die sogen. stillen reserven aufgedeckt, welche dann den aufgabegewinn natuerlich erhöhen.

Wenn ich ihn
tatsächlich privat nutzen würde, wie veräussere ich ihn dann.
Oder wäre es steuerlich günstiger, wenn ich ihn für ein Appel
und ein Ei verschleudere? Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

wenn du ihn entnimmst (übergang betriebsverm. --> privatverm.), entnimmst du ihn zum teilwert (o.ä), das heisst in den büchern steht er noch mit 500,- DM buchwert, du würdest ihn aber an einen anderen für 600,- verkaufen --> entnahme zu 600 --> aufdeckung stiller reserven i.H.v. 100,- DM!
beim verkauf könnte man nun den buchwertigen pc (500,-) sagen wir für 10,- DM verkaufen und würde sogar verluste machen. hier ist aber obacht geboten, denn umsatzsteuerlich schlagen die regeln der mindestbemessungsgrundlage zu, wenn man was unter wert an einen angehörigen o. an angestellte und deren angehörige verkauft.

Das wäre dann ein Privat(ver)kauf, Du verkaufst in also in
Deiner Eigenschaft als Unternehmerin und kaufst ihn als
Privatsilke. Müßte eigentlich versteuert werden, aber was das
FA nicht weiß, …

nenenene! das geht so nicht! wie gesagt, ist eine entnahmehandlung. dieser vorgang gehört natuerlich gebucht, denn kein FA der BRD würde dir eine abschlussbilanz abnhemen, in der noch etliche buchwerte stehen… daringehend ist deine auffassung falsch!

du würdest naemlich wie folgt buchen:

bei anschaffung:

  • anlagevermögen an geldkonto

nach ende eines jeden wirtschaftsjahres

  • abschreibungen an anlagevermögen

bei entnahme:

  • anlagenabgang an anlagevermögen (das konto AV ist nun 0,-)
  • privatentnahmen an erlöse AV-verkauf (ust-pflichtig)

in der differenz bleibt dann der gewinn aus aufdeckung stiller reserven stehen (im haben erlöse-av-verkauf minus den anlagenabgang)

bei verkauf:

  • statt privatentn. eben geldkonto

so sieht das jedenfalls

der showbee