PC Abschreibungen

Hallo, ich habe eine Solaranlage und speise den Strom zu 100% ein. Somit habe ich ein Gewerbe,denn ich muss ja monatlich die Umsatzsteuer an das Finanzamt überweisen und via online nachweisen. Jetzt meine Frage. Kann ich somit auch PC Neuanschaffung von der Steuer absetzen / abschreiben? Wenn ja, wie? Über mehrere Jahre oder als Einmalsumme bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung einreichen?
Vielen Dank.

Wenn der PC rein für dieses Gewerbe genutzt wird, kann er voll abgeschrieben werden. Die Vorsteuer kann sofort gegen die Umsatzsteuer gegengerechnet werden, abgeschrieben wird der Nettowert. Das kann je Anschaffungswert als Sammelabschreibungsposten über 5 Jahre oder als Anlagengut (computer) getrennt auf 3 Jahre.

Die Kosten für einen PC können grundsätzlich im Wege der Abschreibung abgesetzt werden. Allerdings gelten nur die Kosten als Betriebsausgaben, die betrieblich veranlasst sind. In Verbindung mit einer Solaranlage dürfte die Anschaffung eines PC’ s allerdings eher von untergeordneter Bedeutung sein. Ich halte das Ansinnen deshalb eher für abwegig.

Hallo Frank,

wir müssen erst mal differenzieren zwischen Ertragsteuerrecht (Einkommensteuer/Gewerbesteuer) und Umsatzsteuerrecht. Umsatzsteuerlich kannst du den Computer deinem „Unternehmen“ zuordnen, wenn du den Computer auch für die Tätigkeit nutzt. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Nutzung umfangreich genug ist. Dann kannst du die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer in die Umsatzsteuervoranmeldung eintragen, und zwar in dem Monat, in dem die Anschaffung erfolgt ist.

In der Gewinnermittlung der Einkommensteuererklärung (und Gewerbesteuererklärung) kann der Computer Anteil je nach „geschäftlichem“ Nutzungsumfang angesetzt werden.

Die Netto-Anschaffungskosten sind dabei über 3 Jahre zu verteilen (monatsgenau). Der sich ergebende Betrag ist dann zu zB 50% anzusetzen, wenn der Computer zu 50% betrieblich genutzt wird.

Gruß
Bommell

Hallo Frank,

Da ist etwas durcheinander gekommen!
Die Abschreibung hat nichts mit der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung zu tun.
Natürlich ist die Vorsteuer bei der Umsatzsteueranmeldung zu berücksichtigen.
Die Abschreibung erfolgt ja erst bei der jährlichen Gewinnermittlung.
Die ist bei PC 3 Jahre, aber Achtung:
Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2009 angeschafft oder hergestellt werden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, können je Wirtschaftsjahr in einen Sammelposten aufgenommen werden, der ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung gleichmäßig mit jeweils 1/5 aufzulösen ist.

mfg
waltsie