PC absetzen für Fernstudium

Hallo zusammen!

Mal ne Frage:

Ich mache derzeit ein Fernstudium neben der Arbeit. Nun möchte ich mir im Studium noch nen PC dafür kaufen, mein jetziger Rechner wird langsam alt…

Mein Studium endet am 01.01.2015

Da der Rechner so 1000€ kosten wird, muss man den ja auf 3 Jahre abschreiben.

Muss der Rechner noch im dritten Jahr für die Schule genutzt werden?

Also wenn ich den PC heuer noch kaufe, bin ich ja 2014 im dritten Jahr der Abschreibung.

Jetzt wollte ich aber noch die nächste Grafikkarten-Generation (Anfang 2013) abwarten, und dann kaufen, somit wäre dann das dritte Abschreibungsjahr 2015, in dem ich eigentlich gar nicht mehr Studiere!

Also, sollte ich mir den Rechner noch 2012 kaufen, oder ist das egal?

Zählt Monitor dann zum Rechner? der wär ja unter den 400€ und somit noch auf 1 Jahr absetzbar!?

Hallo,
in Steuerfragen habe ich keine Ahnung. Stell doch mal diese Frage an Leute, die sich in Steuerfragen auskennen.
Und alles Gute
Uwe

Hallo Matti

Deine Fragen sind so spezifsch, dass ich an Deiner Stelle einmal einen Steuerberater danach fragen würde.

Viele Grüße

Anne Oppermann


http://www.fernstudienakademie.de/

Hallo,

bei Steuerfragen ist immer ein Steuerberater die beste Wahl.

Ich kann nur in soweit weiter helfen, dass die Abschreibung nur so lange angesetzt werden kann, wie das Gerät auch genutzt wird. Die Raten, die also nach Abschluss der Weiterbildung anfallen, können nicht mehr geltend gemacht werden.

Viele Grüße
Markus

Hallo,

da kann ich Dir nicht direkt helfen. Aber fast konstenlose Hilfe bekommst Du beim Lohnsteuerhilfering.

Gruß Nico

Hallo,

externe Geräte wie Drucker, Scanner, Monitor gehören zum PC > AfA 3 Jahre.

Beginn der AfA mit Nutzungsbeginn. Ist das Fernstudium tatsächlich am 01.01.2015 abgeschlossen ?

Evtl. lautet der Abschluss auf Ende Januar 15 ? > dann würde ich das letzte 1/3 der AfA noch mitnehmen.

Hallo,

meine Erfahrung ist, dass das steuerlich durchgeht. Die machen zwar meist einen Riesenwirbel mit Formularen, die man extra ausfüllen muss, aber ansonsten ist das unproblematisch.
Auf das Thema Studienende würde ich nicht gesondert eingehen.
Sieh zu, dass Du im Netz ein BGH Urteil auftreibst und eine Kopie beilegst. Hab ich in der Vergangenheit auch so gehandhabt und spart Diskussionen.
Im Zweifelsfall frag bei der Lohnsteuerhilfe.

Viel Erfolg

Ann

Hallo Matti,

viele Detailfragen; ich antworte nach bestem Gewissen ohne Haftung:

– wenn Du einen Rechner für Studienzwecke kaufst und über 3 Jahre abschreibst, ist es nach meiner Meinung unerheblich, was mit dem Rechner im 4. Jahr passiert; wichtig ist nur die entsprechende Nutzung im Abschreibungszeitraum.

– Grafikkaarten sind m. E. separat zu betrachten; ggf. sogar sofort abschreibungfähing; FA Fragen

– Montitor ist eine reine Ersatzbeschaffung und daher m. E. soforat voll abzugfähig.

Ich empfehle die Nutzung aller max. Absetzungen als Kosten, das FA wird sich melden.

Planrechnungen sind interessant; aber erstens kommt es anderes als man zweitens denkt.

Viel Erfolg mit dem FA

Stefan Seidel

Hallo zusammen!

Mal ne Frage:

Ich mache derzeit ein Fernstudium neben der Arbeit. :Nun möchte
ich mir im Studium noch nen PC dafür kaufen, mein :jetziger
Rechner wird langsam alt…

Mein Studium endet am 01.01.2015

Da der Rechner so 1000€ kosten wird, muss man den ja :auf 3
Jahre abschreiben.

Muss der Rechner noch im dritten Jahr für die Schule :genutzt
werden?

Also wenn ich den PC heuer noch kaufe, bin ich ja :2014 im
dritten Jahr der Abschreibung.

Jetzt wollte ich aber noch die nächste Grafikkarten-Generation
(Anfang 2013) abwarten, und dann kaufen, somit wäre :dann das
dritte Abschreibungsjahr 2015, in dem ich eigentlich :gar nicht
mehr Studiere!

Also, sollte ich mir den Rechner noch 2012 kaufen, .oder ist
das egal?

Zählt Monitor dann zum Rechner? der wär ja unter den :400€ und
somit noch auf 1 Jahr absetzbar!?

Kauf dir ein Rechner + Monitor, addiere die Rechnungsbeträge, teile sie durch drei und schreibe sie in dem Jahr als Werbungskosten ab in dem du ihn beruflich nutzt. Im dritten Jahr lässt die Aufwendungen weg, es sei den du machst sie im Zuge von einem häuslichen Arbeitszimmer wieder geltend.

Ich hoffe ich konnte helfen, AoG - Björn