Hallo Wissende,
mal angenommen eine Person P hat im Jahr 2003 einen Rechner erworben. P zahlt einen Betrag an und vereinbart eine Ratenzahlung, die bis August 2005 läuft.
Nun hat Person P diesen Rechner noch nie bei einer Steuererklärung angegeben. (Weiterhin nehmen wir an, dass dies auch nichts genutzt hätte, da P eine Ausbildung gemacht hat, diese nun aber beendet ist.) Nun würde P diesen Rechner gerne für die Steuer 2005 geltend machen. In welchem Umfang wäre der Rechner denn abzusetzen? Wäre das überhaupt möglich? Wenn ja, nur die gezahlten Raten in dem Jahr? Oder die komplette Summe?
Falls ich den fiktiven Fall unklar dargestellt haben sollte, oder weitere Rückfragen notwendig sind, bitte einfach nochmal nachfragen.
Vielen Dank für eure Hilfe und Hinweise!
Gruß
Mareike
Hallo Mareike,
die Finanzierung einer Anschaffung hat keinen Einfluss auf die Verteilung der Anschaffungskosten. Vergiss also erstmal die Ratenzahlungen.
Im vorliegenden Fall geht es vermutlich um Werbungskosten zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Aufwendungen für die Anschaffung beruflich genutzter Wirtschaftsgüter müssen dabei auf die Nutzungsdauer verteilt werden wie Abschreibungen für Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen.
Der Steuerpflichtige dürfte ein Interesse daran haben, so viel wie möglich von den Anschaffungskosten in 2003 und vielleicht 2004 etc. noch geltend machen zu können. In diesem Fall kann er wahrscheinlich Gründe dafür finden, dass der Rechner im gegebenen Zusammenhang eine Nutzungsdauer von etwa fünf Jahren (normaler Ansatz ist bei Hardware drei Jahre) haben wird - das hängt davon ab, wie viel er läuft, und auch davon, wie schnell er technisch veraltet.
Der auf ein Jahr entfallende Anteil der Anschaffungskosten wäre dann Preis geteilt durch (12*5) mal Anzahl der Monate, in dem das Gerät genutzt worden ist. Im Jahr der Anschaffung bloß die Monate ab Anschaffung, im sechsten Jahr bloß noch so viel, wie noch nicht geltend gemacht worden ist.
Wenn der Steuerpflichtige nicht sicher ist, welche Nutzungsdauer plausibel anzusetzen ist, kann es ihm helfen, wenn er die konkreten Auswirkungen rechnet: Lange Nutzungsdauer führt zu weniger Werbungskosten pro Jahr und drückt diese unter Umständen unter den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Kurze Nutzungsdauer führt dazu, dass in den zurückliegenden Jahren schon mehr ohne steuerliche Auswirkung „verbraucht“ worden ist.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. *
Gruß
Mareike