PC brennt - versichert?

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein PC in einem privaten Haushalt, in normalem Gebrauch und direkt während er in Gebrauch ist und Person x am PC sitzt und diesen benutzt, beginnt es im Inneren des PC plötzlich zu brennen, also richtig Flammen schlagen aus dem PC.

Ist das über die Hausratversicherung gedeckt und was genau würde ersetzt werden, was genau nicht?

Ausser des PC’s selbst hat nichts anderes Feuer gefangen, da sofort gelöscht werden konnte, ehe das Feuer übergreift, der PC selbst ist allerdings komplett unbrauchbar und zerstört.

Danke und viele Grüsse

Icequeen

Hallo,
zwar ungewöhnlich, aber Feuer ist Feuer (Flamme ist wichtig). Für mich ein Hausratschaden,
Gruß
Andreas

Hi,

zwar ungewöhnlich, aber Feuer ist Feuer (Flamme ist wichtig).
Für mich ein Hausratschaden,

Ja, fand Person x auch, dass es ungewöhnlich ist, jedoch nach einer wahren Begebenheit passiert :smile:

Jedoch meint die Gesellschaft y, dies sei kein Schadensfall laut VVG, Person x sieht das allerdings ganz anders, weswegen es schön wäre, wenn hier noch etwas genauer und konkreter begründet werden könnte, wieso Ihr denkt, dass es ein Versicherungsfall ist oder keiner ist, je nachdem - dankeschön nochmals und viele Grüsse

Icequeen

Hi,
vielleicht könnte man in so einem angenommenen Fall auch an die Produkthaftung des Herstellers denken.
Es hat ja auch seinen Grund, dass z.B. Laptophersteller Rückrufaktionen starten, wenn ein Akku brennt. Die haften nämlich für Schäden aus dem Produkt.

lg chili

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Jedoch meint die Gesellschaft y, dies sei kein Schadensfall
laut VVG,

Hallo,
das VVG definiert an sich nicht die Versicherunsleistungen der Hausratversicherung. Interessant ist daher, mit welchem genauen Bezug auf das VVG der Versicherungsschutz abgelehnt wurde. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, u.a. grobe Fahrlässigkeit, Nichtzahlung des Beitrages.

Viele Grüße

Andreas

Jedoch meint die Gesellschaft y, dies sei kein Schadensfall laut VVG,

Das erstaunt mich. Wenn tatsächlich Flammen aus dem PC schlugen, wird das VVG daraus nicht einen unversicherten Schaden machen können.

es schön wäre, wenn hier noch etwas genauer und konkreter
begründet werden könnte, wieso Ihr denkt, dass es ein

Ich fände es schöner, wenn man die Begründung der Versicherung erfahren könnte, statt hier ins Blaue hinein scpekulieren zu müssen.

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Guten Tag Icequeen, wenn die HR unter Hinweis auf das VVG
die Leistung ablehnt, dann sehe ich keinen Bezug zu Ihrem
Flammenapparat. Hier wird doch ein zweiter Topf bekocht, von dem
Sie nichts sagen.
Gruß
Günther

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Hallo,

Guten Tag Icequeen, wenn die HR unter Hinweis auf das VVG
die Leistung ablehnt, dann sehe ich keinen Bezug zu Ihrem
Flammenapparat. Hier wird doch ein zweiter Topf bekocht,
von dem Sie nichts sagen.

Sorry, aber diese Unterstellung ist gelinde gesagt eine Frechheit, denn dies war eine ganz allgemeine Frage, die sich lediglich darauf bezog, ob der PC nach einem Brandschaden ersetzt werden muss oder nicht und wenn nicht, aufgrund welcher gesetzlichen Regelung oder Klausel eine Gesellschaft berechtigt ist, das abzulehnen, vorausgesetzt, dass alle anderen Komponenten ganz normal passen, also Beiträge wurden gezahlt, Fahrlässigkeit ist auszuschliessen, der Vorfall ereignete sich direkt während Person x den PC benutzte, und zwar bestimmungsgemäß.

Das hatte ich doch klar und deutlich geschrieben, also wieso unterstellen Sie mir hier so einen Mist von einem „zweiten Topf“, den es nicht gibt???

Ausserdem, hier in diesem Brett ist es nunmal so, dass alle Fragen komplett allgemein gehalten werden müssen, deswegen schrieb ich es so - aber zu Ihrer Info, Person x bin nicht ich, sondern eben eine Person x, der sowas ähnliches vielleicht irgendwann mal passiert sein könnte oder auch nicht, vielleicht ist die Frage auch einfach aus einer Fachsimpelei entstanden, ohne dass irgendwas davon jemals so passieren würde - siehe Brettregeln hier, oh Mann!!!

Und ich denke eben, dass die Versicherung den Schaden zahlen muss, da es ein Brand war, wollte mich hier lediglich vergewissern, denn es könnte ja z.B. sein, dass per Klausel elektrische Geräte halt ausgeschlossen sind oder ich meine auch schonmal gehört zu haben, dass bei einem Feuer alles ersetzt wird, was durch den Brand beschädigt wurde, ausser dem Herd selbst, und hier bin ich nun nicht sicher, ob das dann den gesamten PC beträfe, der dann als Herd betrachtet wird oder z.B. nur das eine Kabel, was evtl. den Brand verursacht haben könnte, vorausgesetzt, dass es ein Kabel war, denn das alles entzieht sich meiner Kenntnis, ich weiss nicht mehr Fakten, und Person x wird dies auch nicht wissen, denn ohne den PC zu öffnen und zu untersuchen, wird wohl niemand wissen können, was unter der Plaste los war…

Also lassen Sie gefälligst Ihre Unverschämtheiten!

Icequeen

[MOD] gelbe Karte

Sorry, aber diese Unterstellung ist gelinde gesagt eine
Frechheit…

… oh Mann!!!

Also lassen Sie gefälligst Ihre Unverschämtheiten!

Und Du lässt bitte das Gemecker hier sein.

Wenn Du Dir Günthers Artikel mal in ruhe durchliest, wirst Du erkennen, dass er kein persönlicher Angriff auch Dich ist.

Wenn die Versicherung unter Bezug auf das (neue) VVG den Schaden nicht anerkennt, hat das nichts mit den Schadenshergang, sondern mit irgendwelchen anderen Aspekten, zu tun. Wenn Du eine Hilfe willst, musst Du uns schon sagen, was die Versicherung genau geschrieben hat.

Gruß
CM

bitte auch mal auf die Nachfragen antworten
Hallo,

also ehrlich: Da wird mind. 3 mal nachgefragt unter welchem genauen Bezug auf die VVG der Schaden abgeleht wird und statt einer Antwort sowas.

Meine Glaskugel hat heute leider frei.

Andreas

elektrische Geräte halt ausgeschlossen sind oder ich meine
auch schonmal gehört zu haben, dass bei einem Feuer alles
ersetzt wird, was durch den Brand beschädigt wurde, ausser dem
Herd selbst, und hier bin ich nun nicht sicher, ob das dann
den gesamten PC beträfe, der dann als Herd betrachtet wird
oder z.B. nur das eine Kabel, was evtl. den Brand verursacht
haben könnte, vorausgesetzt, dass es ein Kabel war, denn das

Den Feuerbegrif bzw. Brandbegriff im Sinne der Bedingungen wirst du sicher ergooglen können - den gibts überall hinterhergeschmissen. Bezüglich des genannten Herdes hast du sicher recht - allerdings:

Wenn der Herd verlassen wird und danach das Feuer zu ihm zurückkehrt dann gilt natürlich auch der Herd als versichert.

Die Teile des PCs selber, werden als getrennte Teile voneinander betrachtet. Wie wurde der Fall denn hier geschildert? Warum ist der PC nun defekt? Weil „gelöscht“ wurde? Ich glaube hier liegt eher das Problem in der nachträglichen Nachweispflicht? Oder gibt es doch Obliegenheitsverletzung die Versicherer vorwirft?