Hi,
Hallo,
Mir ist die Beweislastumkehr bekannt…
Gut. Aber Du gehst seltsamer Weise davon aus, dass Händler diese entweder nicht kennen oder dass sie sie nicht anwenden? Du setzt nicht auf Gewährleistung, Du setzt auf Kulanz.
Ich habe auch nicht behauptet, dass es einfach ist, aber es
ist sein Recht! Wenn er es dem Verbraucherschutz meldet wird
Gamestar mit Sicherheit nachgeben.
„Mit Sicherheit“ ist ein ziemlich großes Wort.
Warum?
Naja schlechte Werbung ist für die den Pc nicht wert. Und wenn
realistisch gesehen nur einer von 20 seine Gewährleistung in
Anspruch nimmt, machen die immer noch Gewinn. Wenn nun aber
wegen einem Kunden in der Bildungs Zeitung steht, dass
Gamestar bescheißt… kannste dir selber denken was dann los
ist.
Ich bezweifle, dass die (Computer) Bild sich als Racheengel für einen enttäuschten Computerkäufer hergeben wird. Wenn sich 1000 Käufer melden, die sich alle über den selben Defekt beschweren, dann vielleicht. Dasselbe gilt für den Verbraucherschutz, und Beschwerden hier werden nicht einmal öffentlich - wo bitte ist da der Erpressungseffekt? Wenn schon, denn schon, könnte man erwägen, das Produkt auf einschlägigen Verkaufsplattformen in den Keller zu rezensieren - sofern es dort angeboten wird.
Deshalb meine ich ja man sollte hartnäckig sein. Warum glaubst
du denn, dass die Gewährleistung vom Gesetzgeber eingeführt
wurde? Dass man am Ende immer in einer Patt Situation landet
und der Käufer der dumme ist? Mit Sicherheit nicht!
Nach 6 Monaten ist der Käufer - wenn er die Gewährleistung mit Garantie verwechselt, tatsächlich der Dumme. Und die Regelung sorgt eben dafür, dass es keine Patt Situation gibt. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ursache eines verfrühten Ausfalls oft nicht festgestellt werden kann, und nur dann kommt sie ja zur Anwendung. „Geht nicht mehr, und ich hab nix gemacht“ ist kein Feststellen einer Ursache.
Und: nicht nur Käufer haben Rechte, sondern auch Verkäufer haben ein Recht auf einen gewissen Schutz vor schlitzohrigen Käufern. Und es gibt sowas wie „Pech“ im Leben. Warum soll das Deiner Meinung nach der Händler absichern?
Wieso genau es durchgebrannt ist, lässt sich nicht feststellen. Der Kunde sagt, er hat nix gemacht. Der Händler sagt, ich glaubs Dir nicht,…
Der beste Beweis das Gamestar „schuld“ ist, wäre wenn der Pc
in keinster Weise verändert wurde.
Man kann viele „Veränderungen“ entweder überhaupt nicht feststellen, man kann viele Veränderungen wieder restlos rückbauen und sich leise pfeifend vom Acker machen, man kann viele Defekte durch Unerfahrenheit verursachen (Elektrostatik!). Einzig das Garantiesiegel würde einigermaßen sicher stellen, dass wirklich der Hersteller „schuld“ ist, aber selbst das wäre im Zeitalter massenhaft angeschlossener externer Gerätschaften nicht immer zuverlässig. Wie genau willst Du mir bei einem PC, den ich Dir 1 1/2 Jahre überlasse, beweisen, dass am PC nicht gebastelt wurde? Dass Du z.B. permanent sein Netzteil überlastet hast weil Du eine Grafikkarte betrieben hast die das Netzteil überfordert, dass Du nicht an seinen Takteinstellungen gefummelt hast, dass Du ihn nicht beim Versuch, ihn leiser zu machen, permanent hast heiß laufen lassen, dass Du ihn nicht so doof in Büromöbel verbaut hast dass er permanent heiß gelaufen ist? Das alles sind Probleme, die entweder keine Spuren hinterlassen, oder die man völlig problemlos spurenlos beseitigen kann, bevor man das Gerät zurückträgt und „nix gemacht“ hat.
Und das ist keine Aussage
die man wiederlegen könnte sondern eine Tatsache. Es ist
einfach raus zu finden ob etwas verändert wurde und hier sitzt
Gamestar am klar kürzeren Hebel.
Ach ja? Beispiele findetst Du oben. Nun bin ich sehr gespannt, wie Du z.B. eine Übertaktung nach BIOS Reset nachweisen möchtest, wie Du mir beweist mit welcher Graka der Rechner tatsächlich gelaufen ist und wie er belüftet wurde?
Ginge es nun um Garantie, würde der Kunde sich an den Hersteller oder den Importeur des Netzteils wenden können, und es würde repariert, oder er würde ein anderes bekommen.
Falsch. Egal ob Garantie oder Gewährleistung du musst dich nie
an den Hersteller wenden, sondern nur an den der es dir
verkauft hat. Stell dir vor dein Iphone ist kaputt und du
musst dich in einer Fabrik in China melden.
Ich würde zu Apple Deutschland gehen
. Die Adresse findet sich auf der Garatiekarte, die auch einem Iphone (warum eigentlich?) beliegt. Foxconn wird sich Endkunden von Apple gegenüber nicht um Garantie kümmern, weder in Deutschland noch in China.
Wenn Dir dagegen tatsächlich ein Netzteil von Hung Bua Tech Inc. durchbrennt, das als solches gar nicht in Deutschland verkauft wurde, sondern das als Bundle mit einem Gehäuse mitkam, von dem der Hersteller nicht einmal bekannt ist, darfst Du Dich allen Ernstes und ohne dass ich übertreibe vertrauensvoll nach China wenden. Außer natürlich, der deutsche Händler hätte Dir das Gerät mit dem Werbeargument „2 Jahre Herstellergarantie“ verkauft, dann ist er in der Pflicht, diese zugesagte Eigenschaft auch bereitzustellen wenn man sie in Anspruch nehmen muss.
Abgesehen davon darf man meiner Erinnerung nach hochoffiziell richterlich abgesegnet sehr wohl seinen PC aufmachen und in ihm „herumpfuschen“, sprich die Möglichkeit zur Aufrüstung, die bei einem PC ja zur Natur der Sache gehört, wahrnehmen. Da gabs einen Gerichtsentscheid im Zusammenhang mit der Diskussion um versiegelte PCs und den Verlust der Garantie, wenn man selber Speicher oder Einsteckkarten einbaut.
Es wäre halt einfacher wenn gar nichts verändert wurde.
Das ist weltfremd. Erstens kann ich Speicher nachkaufen, wenn ich Speicher brauche, oder wenn Speicher billig ist. Ich kann einen schnelleren Prozessor kaufen, wenn die Mondpreisphase vorüber ist. Ich kann, des Komforts wegen, benschließen, ein 2. DVD Laufwerk haben zu wollen. Ich kann mehr Festplattenplatz benötigen, oder eine SSD haben wollen. Ich habe x Anwendungen, wo ich spezielle PCI Karten brauche, z.B. zu Messzwecken, dafür sind die PCI Slots da. Oder ich brauche mehr „richtige“ USB Anschlüsse als das Mainboard vorhält. Oder ich habe noch irgendwo Firewire Platten mit oder ohne Mac und brauche einen Controller. Oder ich möchte zwei getrennte Netzwerke benützen können. Oder ich kaufe mir einen Cardreader für meine Digicam oder meinen GPS Tracker. Oder ich dachte, USB 2.0 ist schnell genug, aber jetzt möchte ich doch noch USB 3.0. Oder, oder, oder. Aufrüstbarkeit ist eins der herausragenden Features von PCs. Dass Du es nicht machst heißt nicht, dass andere es auch nicht machen.
Das ist der kleine Unterschied zwischen Recht lesen/lernen und
Recht erleben. Aussage gegen Aussage interessiert am Ende
keinen mehr sondern nur die Tatsachen. Und Tatsache ist, dass
Gamestar verlieren würde, auch wenn der Richter sich für sie
entscheidet.
armer Tor
Nomen est omen.
Gruss Armin.