Hallo, Unternehmer G. kauft einen gebraucht PC zwischen 150-410€. Kautdatum Barzahlung ist z.B. der 16.12.2009. Kann er diesen noch für die 2 Wochen Abschreiben (also für 2009)? Wenn ja, muß er das Anteilig tun? Auf 5 Jahre wäre ja richtig oder?
Was bedeutet Wahlrecht beim Abschreiben?