PC-Gutachten der Versicherung angehen?

Habe von der Versicherung einen Brief erhalten in dem der Schaden an meinem Laptop so nicht entstanden sei (Intensität und Ausprägung sagt das Gutachten des PC-Spezialisten/Gutachter). Der Schaden ist allerdings genauso entstanden (Richtige Sturzhöhe und Bodenbeschaffenheit angegeben). Da der Schaden von einem Bekannten verursacht wurde und er sich bei seiner Versicherung gemeldet hat… bleibe ich nun laut Brief auf dem Schaden sowie den Gutachterkosten sitzen. Ich habe weder den Gutachter beauftragt noch die Versicherung beauftragt. Kann ich oder lohnt es sich dagegen anzugehen? Hat jemand Erfahrungen mit derartigen Vorgehensweisen?
Danke

Hallo hier brauchst Du jetzt wohl juristische Beratung.
Im Forum wird Dir wohl niemannd ohne einsicht in die Korespondenz des Falles weiterhelfen können
Mfg febud

Sorry, hier kann ich leider auch nicht helfen.

Hallo.
Brillen, Handys, Laptop stehen mit ganz oben auf der Liste bei Versicherungsbetrug. Es kann Ablehnungen zum Abblocken geben. In ernsthaften Fällen wird man sich nochmals melden.
Einfachste Form = Widerspruch. Forderungen klar begründen ggfs. Gutachten anzweifeln.
2. Der Freund kann seinen Vermittler kontaktieren (was ist das denn???!!!) und der kann noch einmal Druck machen bis hin zu Kulanz. 3.Wenn das alles nix bringt, würde ich zum Anwalt gehen (Rechtsschutz- Versicherung?).
Alles Gute.

hallo…wenden sie sich an den user „keki“:::gruss

Hallo Röööö,
wieso machst Du so ein Problem daraus? Der den Schaden verursacht hat, haftet i.R. auch dafür. Er muss Dir den Schaden bezahlen. Ob er jetzt eine Versicherung hat oder nicht, kann Dir eigentlich egal sein. Wenn jetzt seine Versicherung von Dir Kosten erstattet haben will, ist das m.E. absurd, denn Du hast kein Vertrag mit denen und hast die auch nicht für das Gutachten beauftragt. Was natürlich sein kann, dass Dein Bekannter Dir nicht die Wahrheit zum Schadenhergang gesagt hat. Deshalb: Halte Dich persönlich an Deinen Bekannten,…und wenn es nicht anders geht, mußt Du Rechtsanwalt einschalten.
VG WB

Ihr Bekannter hatder Versicherung bestimmte Angaben zum Hergang der Beschädigung gemacht.
Das hat die Versicherung wahrscheinlich nachgestellt und kam zu ihrem Ergebnis.
1.Möglichkeit:
Ihr Bekannter hat falsche Angaben gemacht
2. Möglichkeit:
Der Schaden ist tatsächlich anders passiert

In beiden Fällenist die Versicherung von der Leistung frei.

Ein Gegengutachten kostet wahrscheinlich mehr als der Laptop - und das Ergebnis wird wahrscheinlich gleich sein.

Und eins noch:
Die Versicherung hat kein Interesse zu betrügen.
Aber das riecht für mich nach Gefälligkeitsschaden

Und das ist nicht weit von einer Strafanzeige entfernt.

Wenn kostenrisikofrei möglich am besten einen Rechtsamwalt zwecks Beratung konsultieren

Sollten Sie selber eine Haftpflicht besitzen, schauen Sie bitte ob sie in Ihrem vertrag einen Forderungsausfall mit versichert haben, diese würde einspringen wenn ein schadensverursacher nicht bezahlen kann. gegebenenfalls müssen Sie sich die Kosten beim verursacher holen bzw. einklagen.

wenn die versicherung den gutachter beautragts müsste diese die kosten auch übernehmen, aber sicher bin ich mir nicht.

Es handelt sich hier um eine Haftpflichtversicherung.
Das Wesen der Haftpflichtversicherung geht schon aus dem Namen hervor.
Es ist also einen Versicherung, die Deinen Bekannten gegen Haftpflichtforderungen Dritter schützt.
Die Versicherung prüft, ob der Versicherte nach dem Gesetz zur Haftung verpflichtet ist.
Wenn ja, zahlt sie den Schaden nach dem Zeitwert der beschädigten Sache.
Wenn nein, lehnt sie die Forderung ab.
Die versicherte Person ist also auf jeden Fall vor Forderungen geschützt.
Die Gutachterkosten muss die Versicherung übernehmen.
Der Schaden bleibt ohne Regulierung.
Es bleiben 2 Dinge.
Dein Bekannter soll versuchen, eine Kulanzregulierung für Dich zu erwirken. Das wird dann oft gemacht, wenn er mehrere Verträge bei der selben Gesellschaft hat, also ein guter Kunde ist.
Es ist allerdings eine freiwillige Leistung der Versicherung.
Als 2. bleibt natürlich der Rechtsweg.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist das kein Problem für Dich.
Also ruf am besten dort an und lass Dich beraten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Viele Grüße

Julius Jordan

ICH WÜRDE SOFORT EINEN RECHTSANWALT EINSCHALTEN

Entscheidend ist was der Schädiger seiner Versicherung gemeldet hat. Ansonsten sieht es schlecht aus. Gruss Mario

hallo röööö,

das schreiben kam von der versicherung des verursachers? gegen derartige ergebnisse aus gutachterlichen „nachstellungen“ anzugehen ist schwierig… sollte der bekannte den schaden gemeldet haben und die ablehnung bekommen haben, muss er den schaden zur not privat ersetzen.

mehr kann ich nicht dazu sagen, maxxler71

So etwas kenne ich von meiner Vers. nicht. Wer das Gutachten in Auftrag gibt, bezahlt auch dafür. Klar zahlt die Vers. bei dem Ergebnis nicht. Du musst einschätzen, ob der Aufwand eines eigenen Gutachtens und ggf. einer Klage das alles Wert ist. Es kann gut sein, dass einige genau dass beabsichtigen, um nicht zu zahlen.
Einen Wiederspruch würde ich auf alle Fälle schreiben und ggf. auch Zeugen benennen.