Ich habe folgendes Problem und weiß einfach nicht weiter.
Ich habe vor etwa anderthalb Monaten Komplette Hardware eines Computers gekauft und diese selbst eingebaut. Der PC lief auch einwandfrei. Außerdem wurde er in der Woche aufgrund von Beruf selten benutzt.
Nun trat das Problem auf, dass der Monitor ohne einen äußeren Einfluss schwarz wurde und kein Signal mehr von Computer bekam. Nach abwegen von möglichen Problemen bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass es wohlmöglich an einem Wackelkontakt bzw. Spannungsproblem liegen könnte.
Den PC habe ich bei dem Laden wo ich die Hardware gekauft habe in den Reparaturauftrag gegeben.
Nun zur Frage: Die wollen von mir 60,00 € Pro Servicestunde haben. Angenommen die stellen nun bei ihrem Check fest, dass ein Teil der Hardware defekt ist und zu dem oben besagten Problem führt. Muss ich nun die 60,00 Euro zahlen für ein Teil was ich bei der Firma gekauft habe, also davon ausgehen kann, dass dies einwandfrei funktioniert? Muss ich mir dann ein neues Hardwareteil kaufen obwohl ich nichts dafür kann, dass dieses kaputt geht? ich meine ich habe den PC selten benutzt und in der ganzen Zeit lief alles Perfekt ohne Probleme. Was habe ich denn nun für Rechte ?? Welchen Teil muss ich erfüllen und was müssen die tun?
der Händler, bei dem du die Hardware gekauft hast, hat eine zweijährige Gewährleistungspflicht für seine Produkte. Das ist gesetzlich geregelt. Im ersten Halbjahr gilt dabei die Beweisumkehr, bis zu diesem Zeitpunkt muss der Händler dir nachweisen, dass der Fehler an unsachgemäßem Gebrauch liegt, wenn er dir etwas in Rechnung stellen will, nach 6 Monaten musst du beweisen, dass der Fehler nicht auf dich zurückzuführen ist (was nicht einfach ist).
Im ersten Halbjahr gilt dabei die
Beweisumkehr, bis zu diesem Zeitpunkt muss der Händler dir
nachweisen, dass der Fehler an unsachgemäßem Gebrauch liegt,
wenn er dir etwas in Rechnung stellen will…
Ja, aber… der UP hat bei dem Händler ja Einzelteile gekauft und keinen PC. Wenn er z.B. die Grafikkarte als „Schuldigen“ identifiziert hätte und sie dem Händler hingelegt hätte, wäre das was anderes, aber einfach den kompletten PC hingeben und sagen „mach mal für umme“?
In meinen Augen wäre wäre das so, als würde ich in meiner KFZ-Werkstatt eine Zylinderkopfdichtung kaufen, sie selber einbauen und wenn sie nach einem Monat kaputt geht, einfach das Auto hinstellen und erwarten, dass man mir den Motor kostenlos repariert.
Beweisumkehr, bis zu diesem Zeitpunkt muss der Händler dir
nachweisen, dass der Fehler an unsachgemäßem Gebrauch liegt
auch wenn es immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird, ist und bleibt dieses Aussage falsch. Im Gesetz, inbesondere im § 476 BGB steht nichts von Fehlern, sondern von Sachmängeln. Und das sind einfach völlig unterschiedliche Sachverhalte, denn ein Fehler kann auch auf andere Umstände wie Missbrauch, Vorsatz, Verschleiß etc. zurück zu führen sein.
Die Beweiskette lautet:
Käufer muss Nachweis antreten, dass Fehler auf Sachmangel und nicht etwa andere Umstände zurück zu führen ist. Erst dann greift die Beweislastumkehr.
Das hat der BGH längst höchstrichterlich entschieden.
PS: Wie Du zu der Erkenntnis kommst, dass es sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und somit die Beweislastumkehr überhaupt anwendbar ist, erschließt sich mir nicht.
Wer seinen PC in Einzelteilen kauft, muss die Fehlerdiagnose selbst vornehmen. Kann er das nicht, muss er den Händler das machen lassen und ggf. dafür bezahlen.