PC Kauf im Internet : Nachbesserung?

Hi,
Person A bräuchte mal dringend eure Hilfe.
Es ist schwer zu erklären,aber ich versuchs mal,hoffe ihr könnt mir helfen.
Also Anfang Juli hat Person A einen Rechner in einem bekannten Internet-Shop gekauft.
Bei den Konfigurationsmöglichkeiten wählte Person A eine PCI-WLAN Karte aus.Geliefert bekam er/sie einen Stick.
Also reklamiert,und 1 Woche später eine Karte bekommen
(heute).
A erklärte mich kulanterweise dem Unternehmen über bereit,die Karte selbst einzubauen.
Also Gehäuse geöffnet,und folgendes gesehen :

Die Grafikkarte passt nicht mit dem Mainboard zusammen: Sie verdeckt den zweiten PCI-E Anschluss sowie zwei weitere PCI Steckplätze.
Darauf wurde nirgends auf der Homepage hingewiesen.
Hatte bereits Rücksprache mit der Hotline,
die konnten A nur sagen dass A entweder damit zufrieden sein soll oder den Rechner zurückgeben könnte.
A hat die Firma im Verdacht,mir den Mangel „arglistig“ verschwiegen zu haben,da Person A den Rechner sicher nicht gekauft hätte,wenn ihm/ihr das vorher bewusst gewesen wäre.
A hat heute dann noch eine Beschwerde-EMail geschrieben,da der Rechner von Anfang an nicht dem Bestellten entsprach,und hat Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises verlangt.
Meine Frage ist nun,was A tun kann,bzw.wie A´s Rechte sind,denn zurückgeben wollte er den PC eigentlich nicht.

Liebe Grüße und ein herzliches Danke für eure Antworten im voraus -

Lars

Hallo,

Die Grafikkarte passt nicht mit dem Mainboard zusammen: Sie
verdeckt den zweiten PCI-E Anschluss sowie zwei weitere PCI
Steckplätze.

Es ist bei modernen Grafikkarten aufgrund der Bauform üblich, dass andere Slot nicht nutzbar sind, da es dem heutigen Stand der Technik entspricht, dass entsprechende Kühlkörper nötig sind. Dass eine Grafikkarte neben dem eigenen noch drei weitere Slot überdeckt halte ich allerdings für unwahrscheinlich. Die Grafikkarte müsste dafür mehr als 8 cm dick sein. Im PC habe ich eine solche Grafikkarte noch nicht gesehen. Aber selbst wenn die so dick wäre, dann wäre das wohl bauart bedingt.

Dies dürfte kaum einen Mangel im Sinne des Gesetzes darstellen. Anders wäre es, wenn der Verkäufer zugesichert hätte, dass alle Steckplätze zugänglich und nutzbar wären.

A hat die Firma im Verdacht,mir den Mangel „arglistig“
verschwiegen zu haben,da Person A den Rechner sicher nicht
gekauft hätte,wenn ihm/ihr das vorher bewusst gewesen wäre.

Man muss nicht überall immer Arglist hinein interpretieren. Das ist ja schon echt paranoid. Immer wenn mal irgend was nicht so ist, wie man sich das vorstellt, wird das als vorsätzlich und arglistig hingestellt. Ätzend!

A hat heute dann noch eine Beschwerde-EMail geschrieben,da der
Rechner von Anfang an nicht dem Bestellten entsprach,und hat
Nachbesserung oder Minderung des Kaufpreises verlangt.

Siehe oben. Was genau war denn bestellt? Zugängliche Steckplätze?

Meine Frage ist nun,was A tun kann,bzw.wie A´s Rechte
sind,denn zurückgeben wollte er den PC eigentlich nicht.

Wie jetzt? Dann kann es ja nicht sooo schlimm sein. Hier scheint es der Käufer eher darauf abgesehen zu haben, einen Preisnachlass rauszuschlagen.

Ich sehe keine Ansprüche, sofern die Zugänglichkeit aller Slots nicht vertraglich vereinbart war.

Gruß

S.J.

Es kommt gar nicht auf einen Preisnachlass an.
Problem ist,Soundblaster Audigy und WLAN-PCI Karte können nun nicht mehr verbaut werden.
Beschrieben waren 2 PCI Slots und 1 PCI Express x1 Slot.
Alle nun nicht mehr zugänglich.
Deine Unterstellungen kannst du dir sparen.

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Hallo,

Beschrieben waren 2 PCI Slots und 1 PCI Express x1 Slot.

Ließt du die Antworten, die du bekommst eigentlich auch?

Deine Unterstellungen kannst du dir sparen.

Dafür, dass du erst seit heute hier Mitglied bist, reißt du aber ganz schön den Mund auf. Das kann ja noch was werden…

Gruß

S.J.

Es kommt gar nicht auf einen Preisnachlass an.

Sondern?

Problem ist,Soundblaster Audigy und WLAN-PCI Karte können nun
nicht mehr verbaut werden.
Beschrieben waren 2 PCI Slots und 1 PCI Express x1 Slot.
Alle nun nicht mehr zugänglich.

Für solche Fälle hat der Gesetzgeber das Fernabsatzgesetz „erfunden“, eben damit man die Ware dann zurückschicken kann, wenn sie den Erwartungen oder der Beschreibung nicht entspricht, weil man ja bei online bestellen eben nicht schon alles im Laden überprüfen kann.

Deine Unterstellungen kannst du dir sparen.

Du Dir solchen Ton auch, wenn Dir Antworten nicht gefallen. Wenn man so mit Händlern umspringt, muß man sich nicht wundern, wenn der sich quer stellt.

hier wird sich nur noch gegenseitig angepault.

der Fragesteller hat eben nur dieses getan.
eine Frage gestellt!!! wie es hier sein sollte, da ohne diese ja kaum die Gelegenheit gegeben wäre eine Antwort zu geben.

aber muss es dann immer gleich in solche verbalen Angriffe ausarten.

Ich rede nicht nur von dieser Frage, sondern wenn man sich mal Zeit nimmt und stöbert.

Faktische Antworten geben und die eigene Meinung vielleicht etwas hinten anstellen :wink:

hier wird sich nur noch gegenseitig angepault.

von gegenseitig kann wohl nicht die Rede sein.

der Fragesteller hat eben nur dieses getan.
eine Frage gestellt!!! wie es hier sein sollte, da ohne diese
ja kaum die Gelegenheit gegeben wäre eine Antwort zu geben.

er hat auch eine inhaltlich richtige Antwort bekommen, die insbesondere behandelt, ob überhaupt ein Mangel im Sinne des BGB besteht.

aber muss es dann immer gleich in solche verbalen Angriffe
ausarten.

Wer hier rumgepestet hat, war ja wohl unfraglich der Fragesteller. Die offenen Fragen konnte oder wollte er dann aber nicht beantworten.

Ich rede nicht nur von dieser Frage, sondern wenn man sich mal
Zeit nimmt und stöbert.

Dann wirst Du auch feststellen, dass insbesondere Neumitglieder hier sinnlose Fragen hinrotzen, die man aufgrund katastrophaler Ortografie entweder nicht verstehen oder mangels Informationen nicht beantworten kann. Als Reaktion werden diese Leute dann häufig noch frech und vergreifen sich derbe im Ton.

Faktische Antworten geben und die eigene Meinung vielleicht
etwas hinten anstellen :wink:

Na dann gib mal alles. Vielleicht möchtest Du dem Fragesteller ja in Form einer musterhaften Antwort weiterhelfen anstatt hier nur herumzumeckern…

Wer hier rumgepestet hat, war ja wohl unfraglich der
Fragesteller. Die offenen Fragen konnte oder wollte er dann
aber nicht beantworten.

die Verbalattaken gehen HIER leider zumeist immer nur von den Selben Leuten aus…
schon die Ausdrucksweise …

aber …
na ja…

…huuuuuuuuuuuuu schon die nächste Attake auf Lager!?