Hallöchen!
Ich möchte einem Bekannten ( kenne ihn nur sehr flüchtig) einen PC abkaufen. Soll ich da mit ihm nen Kaufvertrag machen? Hab ich dadurch irgenwelche Vorteile? Haften muss er ja eh nicht (privat-privat)!? Und Garantie gibts auch keine…oder kann ich ihn doch belangen, wenn irgenwas kaputt geht!?
Danke im Voraus!
Julia
Kurz und bündig.
Hallo Julia!
Beim Verkauf privat-privat gilt die Gewährleistung genau wie überall. Nur, daß sie hier ausnahmsweise vertraglich ausgeschlossen werden kann. Das geht bei gewerblich-privat nicht.
Also solltest Du darauf achten, daß der Verkauf z.B. durch eine Quittung besiegelt wird, ein Vertrag wäre für Dich eher unnötig/ungünstig, da der nur dazu verleitet, hier die Gewährleistung auszuschliessen.
Gruß
Markus
Hallo Markus!
Meinst Du sowas wie eine gegenseitige Quittung? Also auf meiner sollte dann stehen: „Geld dankend erhalten, seine Unterschrift“, und bei ihm " PC erhalten,meine Unterschrift"?? Oder meinst Du eher so eine Art formlosen Kaufvertrag: Person xx hat von Person XY am soundsovielten einen PC (Marke, Alter,Preis…)gekauft!?
Und in wieweit reicht dann die Gewährlistung? Was kann ich wie lange von ihm verlangen??
Gruß
Julia
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Kurz und bündig.
Hi nochmal!
Geht eigentlich nur darum, daß DU notfalls nachweisen kannst, daß Du das Gerät tatsächlich gekauft hast. Also meinetwegen eine Quittung, auf der von ihm bestätigt wird, daß er das Geld für PC xy dankend am… erhalten hat.
Nebenbei hast Du dann auch eine Quittung, die Du beim Fiskus einreichen kannst, wenn`s darum geht, die Kiste abzusetzen. Denn auch das geht nicht nur mit neuen Geräten.
Aber darüber ggf. im Steuer-Brett informieren… 
Gruß
Markus