Ich bin 15 Jahre alt und habe mir im letzten Jahr im April einen Rechner also kompletzsystem bei Mediamarkt von Dell gekauft und jetzt wollte ich mal Fragen ob ich den PC noch zurückgeben kann(Ich habe noch die Rechnung)weil ich ja noch nicht Volljährig bin?
bin leider kein Anwalt. Ich denke nicht, dass du das System zurückgeben kannst. Frag mal bei deinem Verkäufer nach, ich persönlich glaube nicht, dass die das System zurücknehmen.
ich würde empfehlen das problem mit einer deiner eltern und media markt persönlich zu klären.
ich glaube nicht das die den pc ohne das ein garantiefall eingetreten ist zurück nehmen.
da media markt auch kein pc’s „verleiht“
Hallo Yannik,
Da du über 14 Jahre alt und beschränkt geschäftsfähig bist darfst du solche Verträge grundsätzlich abschliessen.
Den Widerruf kannst du versuchen, denn:
BGB § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
„Der andere Teil“ ist der Vertragspartner. Wenn er sich nicht erinnern kann von einer Erlaubnis deiner Eltern gehört zu haben, nichts schriftlich hat und deine Eltern dagegen sind, dann hast du Chancen.
Sprich mit deinen Eltern, wenn es keine Umstände macht. Und wenn doch, dann versuch es sofort im Geschäft.
Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren besitzen lediglich eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies gilt ebenso für vom Gericht für beschränkt geschäftsfähig erklärte Personen, sowie Personen, die einen Vormund besitzen. Die Willenserklärung ist in diesem Falle nur wirksam, wenn der gesetzliche Vertreter dem Geschäft vorher zustimmt (Einwilligung) oder es nachträglich billigt (Genehmigung). Für die Genehmigung gibt es eine Frist von 14 Tagen, während der die Willenserklärung schwebend unwirksam ist.
Da dürfte es also nach 21 Monaten zuspät sein, denn in dieser Zeit düften Deine Eltern sicherlich mitbekommen haben, dass du einen neuen Computer hast.
Somit haben Deine Eltern den Kauf nachträglich gebilligt und damit den Kauf zugestimmt.