Pc mit 18 weggenommen

hallo 
es wurde wie schon oben genannt der pc abgebaut ist das legal und welche möglichkeiten ständen offen ? 
entschuldigung für das erneute erfragen ,die vorherige fraentsprach nicht der FAQ:1129

Hi,

wer ist der Eigentümer des PCs?
Der/Die 18jährige, oder die Eltern?

MFG

der 18 jaehrige

Hallo,

der 18 jaehrige

mit welcher Begründung wurde der PC „eingezogen“?
Gibt es eine Vorgeschichte?

Erzähl uns doch bitte die ganze Geschichte und nicht nur einzelne Stichworte auf Nachfrage.
Mir kommt es genauso vor wie die Frage „ich wurde unrechtmässig überholt“, die sich dann nach der siebten Nachfrage als Einsatzfahrt eines Krankenwagens herausstellt.

Gruß
Jörg Zabel

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Auch bei Volljährigkeit eines Haushaltsangehörigen bestimmt der Wohnungsbesitzer die Regeln und darf demnach festlegen, ob, wie lange und welche Inhalte (Störerhaftung seines Internetanschlusses) auf einem Rechner angeschaut werden oder diesen auch konfiszieren, wodurch lediglich die Verfügungsgewalt, nicht aber das grds. Eigentumsrecht des (volljähringen!) Käufers eingeschränkt wäre.

G imager

Auch bei Volljährigkeit eines Haushaltsangehörigen bestimmt
der Wohnungsbesitzer die Regeln und darf demnach festlegen,
ob, wie lange und welche Inhalte (Störerhaftung seines
Internetanschlusses) auf einem Rechner angeschaut werden oder
diesen auch konfiszieren, wodurch lediglich die
Verfügungsgewalt, nicht aber das grds. Eigentumsrecht des
(volljähringen!) Käufers eingeschränkt wäre.

Mich würde dazu mal die Rechtsquelle interessieren, die Du uns doch sicherlich noch nachreichst.

G imager

Gruß Merger

Hi!

Mich würde dazu mal die Rechtsquelle interessieren, die Du uns
doch sicherlich noch nachreichst.

Dann soll er halt seine Eltern, in deren Wohnung er lebt und deren Internetanschluß er benutzt (wohl noch einige andere Sachen wie Kühlschrank und Bad) verklagen …

… oder er versucht sich an Regeln zu halten.

Recht mag er haben, nur inwiefern es ihm nutzt, steht auf einem anderen Blatt Papier.

Grüße,
Tomh

dann dürfen die Eltern den PC nicht wegnehmen. Sie können ihm/ihr aber verbieten, den Strom der Eltern dafür zu benutzen…

Gruß Michael

Hallo Tomh,

Hi!

Mich würde dazu mal die Rechtsquelle interessieren, die Du uns
doch sicherlich noch nachreichst.

Dann soll er halt seine Eltern, in deren Wohnung er lebt und
deren Internetanschluß er benutzt (wohl noch einige andere
Sachen wie Kühlschrank und Bad) verklagen …

… oder er versucht sich an Regeln zu halten.

Recht mag er haben, nur inwiefern es ihm nutzt, steht auf
einem anderen Blatt Papier.

Du hast natürlich völlig recht.

Nur die Antwort meines Vorposters war unsinnig, denn dann könnte ein Wohnungsinhaber jeder anderen Person u.a. auch seiner Ehefrau alles wegnehmen.

Grüße,
Tomh

Gruß Merger

Der hintergrund war ein angeblicher Betrug mit zwei verschieden IP adressen der aber nicht stattgefunden hat

Abend,

Der hintergrund war ein angeblicher Betrug mit zwei
verschieden IP adressen der aber nicht stattgefunden hat

bei uns in Bayern nennt man das was Du machst:

„Braeckerlkotzen“

das meint, gib endlich mal anständige Informationen und laß Dir nicht alles aus der Nase ziehen, dann kann man Dir auch helfen. Du willst ja schließlich was von uns.

RS99

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