PC/Notebook steuerlich geltend machen?

Hallo,

sofern man einen PC/Notebook steuerlich geltend machen darf,
ist der Preis von 350 Euro einmalig abschreibbar, oder muss hier über
mehrere Jahre abgeschrieben werden?

Danke!

Hallo,

Abschreibungsdauer 3 Jahre (BFH, Urteil v. 5.7.2012, Az. VI R 99/10).

Steht hier:

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/abschreibun…

Gruß

Hallo!

in deinem eigenen Link steht doch aber drin, bei Nettopreis unter 410 € kann man es als GWG in einem Jahr voll abschreiben. Aufteilung auf 3 Jahren ist nicht nötig.
Und das ist hier bei 350 € (brutto oder netto) immer der Fall

MfG
duck313

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Servus,

kümmer Dich nicht um die Poesie von unserem frischen selbsternannten Steuerexperten - der plappert viel, wenn der Tag lang ist.

Klar kann jedes materielle Wirtschaftsgut gem. § 6 Abs 2 EStG als GWG sofort abgeschrieben werden, wenn seine AHK 410 € nicht übersteigen.

Schöne Grüße

MM

Servus,

ja, so isser halt, der kokomiko.

Kamma mache nixe.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

für alle, die es genauer wissen:

http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufle…

Gruß

Servus,

was anderes, als in § 6 S Abs 2 EStG zum Sofortabzug drinsteht, ist da auch nicht zu lesen. Welche zusätzliche Information soll das bringen?

Schöne Grüße

MM