Hallo,
sofern man einen PC/Notebook steuerlich geltend machen darf,
ist der Preis von 350 Euro einmalig abschreibbar, oder muss hier über
mehrere Jahre abgeschrieben werden?
Danke!
Hallo,
sofern man einen PC/Notebook steuerlich geltend machen darf,
ist der Preis von 350 Euro einmalig abschreibbar, oder muss hier über
mehrere Jahre abgeschrieben werden?
Danke!
Hallo,
Abschreibungsdauer 3 Jahre (BFH, Urteil v. 5.7.2012, Az. VI R 99/10).
Steht hier:
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/abschreibun…
Gruß
Hallo!
in deinem eigenen Link steht doch aber drin, bei Nettopreis unter 410 € kann man es als GWG in einem Jahr voll abschreiben. Aufteilung auf 3 Jahren ist nicht nötig.
Und das ist hier bei 350 € (brutto oder netto) immer der Fall
MfG
duck313
Servus,
kümmer Dich nicht um die Poesie von unserem frischen selbsternannten Steuerexperten - der plappert viel, wenn der Tag lang ist.
Klar kann jedes materielle Wirtschaftsgut gem. § 6 Abs 2 EStG als GWG sofort abgeschrieben werden, wenn seine AHK 410 € nicht übersteigen.
Schöne Grüße
MM
Servus,
ja, so isser halt, der kokomiko.
Kamma mache nixe.
Schöne Grüße
MM
Servus,
was anderes, als in § 6 S Abs 2 EStG zum Sofortabzug drinsteht, ist da auch nicht zu lesen. Welche zusätzliche Information soll das bringen?
Schöne Grüße
MM