Bei einem Frührentner steht eine Pfändung an, durch seine Gehbehinderung braucht er seinen PC (nicht für Lebensunterhalt) Wie kann dieser den Pfändungsschutz erwirken, reicht das vorzeigen den Schwerbehindertenausweises ?
Bei einem Frührentner steht eine Pfändung an, durch seine
Gehbehinderung braucht er seinen PC (nicht für
Lebensunterhalt)
einen PC aufgrund der Gehbehinderung? Kann das Teil fahren?
Wie kann dieser den Pfändungsschutz erwirken,
reicht das vorzeigen den Schwerbehindertenausweises ?
Das möchte ich bezweifeln. Hier sollten schon substantiierte Gründe vorgebracht werden warum der PC aufgrund der Behinderung unpfändbar sein sollte. Wie alt ist das Gerät denn. Ggf. ist das Teil kaum noch verwertbar.
ml.
Hoi.
Nach §811 ZPO gibt es unpfändbare Sachen.
Speziell bei Kranken/Behinderten greift da Nr.12
„12. künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind;“
Nun muß aber nachgewiesen werden, inwieweit ein PC ein „notwendiges Hilfsmittel“ sein soll.
Andererseits ist das Pfänden von Fernsehern, Radios und auch PC nicht mehr üblich, da diese Dinge mittlerweile als „dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen“ gelten und dann nach Nr.1 geschützt sind.
Aber das gilt nur für normale, schon gebrauchte Sachen - der nagelneue 68 Zoll Plasmaschirm mit Dolbysurround-Soundsystem kann im Rahmen einer Austauschpfändung schon mitgenommen werden.
Ciao
Garrett